Normenkontrollrat für Bürokratieabbauziele pro Ministerium

Berlin – Damit die Ressorts der nächsten Bundesregierung beim Abbau überflüssiger Regeln mehr Ehrgeiz entwickeln, hält der Normenkontrollrat (NKR) eine Festlegung konkreter Zielmarken für jedes einzelne Ministerium für sinnvoll.
Anstatt sich in einer Regierung auf schwerfällige Bürokratieabbaugesetze zu verständigen, wäre es besser, die Bundesministerien jeweils auf individuelle Beiträge zu verpflichten, heißt es in einem neuen Strategiepapier des unabhängigen Gremiums mit dem Titel „Deutschland muss einfacher werden“.
Große Fortschritte könnten beispielsweise durch mehr Digitalisierung, Automatisierung und Bündelung bei der Bearbeitung von Sozialleistungen erzielt werden. Hier sollten vorhandene Daten zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen digital ausgetauscht werden. Die einzelnen Leistungen könnten ebenso gebündelt werden wie die Zuständigkeit dafür.
Um den Software-Flickenteppich in der öffentlichen Verwaltung generell zu beenden, sei es zudem notwendig, einen „Plattformkern mit klaren Zuständigkeiten und einem einheitlichen technischen Rahmen in der föderalen Cloud“ umzusetzen.
Eine disziplinierende Wirkung erhofft sich der NKR wohl von dem Vorschlag, bei der Anwendung der sogenannten „One-in-one-out“-Regel in Zukunft auch den Aufwand aus EU-Richtlinien, den Aufwand für Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen Umstellungsaufwand in die Berechnung einzubeziehen.
Die seit 2015 geltende Regel besagt, dass jede neue gesetzliche Belastung für die Wirtschaft durch den Abbau einer gleichwertigen Belastung kompensiert werden muss.
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