Nosokomiale Infektionen: Patientenvertretung kritisiert G-BA-Beschluss

Berlin – Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Aussetzung des Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen kritisiert. Das QS-Verfahren wurde gestern vom Plenum des G-BA gegen das Votum der Patientenvertretung vorübergehend ausgesetzt.
Laut Patientenvertretung dauert die fünfjährige Erprobungsphase des Verfahrens noch bis 2021. Während dieser Zeit sollen die Methoden geprüft und verbessert werden. Erwartungsgemäß lägen deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Voraussetzungen für die verpflichtende Teilnahme der betroffenen Leistungserbringer vor.
Dennoch hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) der Patientenvertretung zufolge bereits deutliche Potenziale zur Qualitätsverbesserung im Bereich des ambulanten sowie stationären Hygiene- und Infektionsmanagements festgestellt.
In Abwägung zu diesem bereits jetzt erkennbaren patientenseitigen Nutzen sieht die Patientenvertretung aktuell keine zwingenden Gründe zur Aussetzung des Verfahrens. „Es kann nicht nachvollzogen werden, dass nach vier Jahren Entwicklungszeit das IQTIG den von ihm gesehenen Anpassungsbedarf für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation nicht regulär im Rahmen der Erprobungsphase umsetzen konnte“, heißt es dazu von der Patientenvertretern.
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen Deutscher Behindertenrat (DBR), Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen (BAGP), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG-SHG), Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
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