NRW-Krankenhausreform: Mängel in der Weiterbildung vermeiden

Düsseldorf – Die Krankenhausreform hat heute nicht nur den Bundestagsgesundheitsausschuss beschäftigt. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) warf einen Blick auf das Reformvorhaben in Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie mahnte heute an, dass eine gute ärztliche Weiterbildung auch nach einer Krankenhausreform in NRW noch möglich sein muss.
„Nach jetzigem Stand würden nach der Krankenhausreform in NRW bei etwa 40 Prozent der stationären Weiterbildungsstätten mit voller Weiterbildungsbefugnis für die Orthopädie und Unfallchirurgie diese nur eingeschränkt erhalten bleiben“, sagte der neue Präsident der ÄKNO, Sven Dreyer, heute vor Journalisten in Düsseldorf.
„Wir haben das dem Land gespiegelt und sind guten Mutes, dass wir gemeinsam einen Weg finden, um keinen erheblichen Mangel in der Weiterbildung zu bekommen.“ Zugleich forderte Dreyer, eine Rotation in der Weiterbildung, wie es sie für die Allgemeinmedizin gibt, auch auf andere Fachrichtungen wie die Neurologie und die Orthopädie auszuweiten.
Im Hinblick auf die Krankenhausreform des Bundes forderte Dreyer Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, die neue Krankenhausplanung in NRW als Blaupause für Reform des Bundes zu nutzen – und zwar eins zu eins. Zum Beispiel brauche es auf Bundesebene keine weiteren Leistungsgruppen als in NRW. Auf Bundesebene weitere Leistungsgruppen einzuführen, enge den Spielraum der Länder zu stark ein, betonte Dreyer.
„Wir sind in NRW in der Endphase unserer Krankenhausreform“, erklärte er weiter. „Anhand des aktuellen Stands der Zuteilung von Leistungsgruppen durch das Land zeigt sich, dass es bei der flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung kaum Veränderungen gibt und es vor allem bei spezialisierten und planbaren Leistungen zu Einschnitten kommen wird.“ Hochkomplexe Behandlungen wie Krebsoperationen würden künftig an spezialisierten Zentren gebündelt werden, die über die entsprechende Expertise und Routine verfügten.
Damit aber auch in Zukunft die kleinen Häuser, vornehmlich auf dem Land, mit ihrem Portfolio an meist wenig lukrativen Grundleistungen wirtschaftlich überleben können, brauche es eine echte Finanzierungsreform durch den Bund, die nicht nur erbrachte Leistungen vergütet, sondern alle Vorhaltekosten sachgerecht finanziert.
„Wenn wir flächendeckend Kinderstationen wollen, dann müssen wir die Pflegekräfte und Ärzte dort auch dann bezahlen, wenn nur wenige Kinder stationäre Leistungen in Anspruch nehmen“, betonte Dreyer.
Eine solche Vorhaltefinanzierung könne am besten über Zuschläge ganz unabhängig von den erbrachten Leistungen finanziert werden. Nur so könne auch der Druck von den Häusern genommen werden, immer mehr Leistungen erbringen zu müssen.
„Wenn es am Ende nicht gelingt, den finanziellen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, werden die Kliniken gezwungen, durch Arbeitsverdichtung noch mehr Leistung aus ihren Mitarbeitern herauszuholen, um damit Geld zu sparen oder Gewinne einzufahren“, meinte Dreyer.
„Die Folgen für die Belegschaften sind noch mehr Stress, mehr Burn-outs, höhere Krankenstände. Und das führt dazu, dass die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses insgesamt geschwächt wird. Die Leidtragenden am Ende dieser Entwicklung sind die Patienten. Aus diesem Hamsterrad wollen und müssen wir raus.“
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