Omikron-Verfügung: Im Notfall längere Arbeitszeiten

München – Arbeitnehmer in zwölf Bereichen von der Abfallentsorgung über Landwirtschaft bis Versicherungen müssen sich in Bayern in der Omikron-Welle auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu längeren Arbeitszeiten einstellen.
Die sieben Bezirksregierungen im Freistaat haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die Gewerkschaft Verdi kündigte gestern Klagen an.
An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wobei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.
„Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten“, kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens. „Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung.“
Die Staatsregierung in Bayern treibt hingegen die Befürchtung um, dass massenhafte Krankmeldungen wichtige Bereiche lahm legen könnten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: