Politik

Omikron-Verfügung: Im Notfall längere Arbeitszeiten

  • Mittwoch, 2. Februar 2022
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München – Arbeitnehmer in zwölf Bereichen von der Abfallentsorgung über Landwirtschaft bis Versich­erungen müssen sich in Bayern in der Omikron-Welle auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu länge­ren Arbeits­zeiten einstellen.

Die sieben Bezirksregierungen im Freistaat haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die Gewerkschaft Verdi kündigte gestern Klagen an.

An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wo­bei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen er­le­digt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.

„Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten“, kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens. „Jetzt die zulässige Höchstarbeits­zeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung.“

Die Staatsregierung in Bayern treibt hingegen die Befürchtung um, dass massenhafte Krankmeldungen wichtige Bereiche lahm legen könnten.

dpa

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