Politik

Operatives Verfahren bei schwerem Lungenemphysem: G-BA erweitert Leistungsanspruch

  • Donnerstag, 17. Oktober 2024

Berlin – Der Leistungsanspruch auf eine bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (LVR) wurde heute vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) erweitert.

Für Patienten mit einem schweren Lungenemphysem kann ein operativer Eingriff zum Verringern des über­blähten und funktionslosen Lungengewebes eine Behand­lungs­option sein.

Dafür stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung – unter anderem die LVR mittels Spiralen. Aufgrund der aktuellen Erkenntnislage habe man die bisherige Einschränkung des Leistungsanspruchs auf eine LVR auf eine bestimmte Patientengruppe aufgehoben, so der G-BA.

In Ausnahmefällen können mit diesem Verfahren nun auch Patienten behandelt werden, bei denen nach maximaler Ausatmung das verbleibende Luftvolumen in der Lunge weniger als 225 Prozent vom Soll beträgt. Dieser Wert kann mit Hilfe einer Lungenfunktionsprüfung festgestellt werden.

Das sogenannte Soll-Residualvolumen beträgt bei Gesunden etwa ein bis anderthalb Liter und ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, beispielsweise vom Alter, dem Geschlecht und der Körpergröße.

Wie der G-BA betont, ist vor einer LVR bei Patienten mit einem schweren Lungenemphysem und einem Residualvolumen von unter 225 Prozent vom Soll eine individuelle und sorgfältige Abwägung notwendig.

Zu berücksichtigen sei auch, dass es sich bei dem LVR-Verfahren um eine nachrangige Behandlungsoption handelt, die nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn Therapiealternativen nicht oder nicht mehr in Frage kommen.

EB/aha

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