Opposition lobt geplante Bundesförderung für Krankenhaus-IT

Berlin – Oppositionsparteien haben gestern im Bundestag die im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgesehene Bundesförderung in Höhe von drei Milliarden Euro für die IT im Krankenhaus gelobt.
„Es ist gut, dass sich der Bund am Abbau des Investitionsstaus in den Krankenhäusern beteiligt und den Ländern Anreize gibt, ebenfalls stärker zu investieren“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Harald Weinberg, bei der ersten Lesung des Gesetzes. Er kritisierte allerdings, dass der Bund nur eine einmalige Zahlung plant.
„Damit wird er den Problemen nicht gerecht“, meinte Weinberg. Denn pro Jahr fehlten den Krankenhäusern in Deutschland drei Milliarden Euro für bestandserhaltende Investitionen. Insgesamt belaufe sich der Investitionsstau auf über 50 Milliarden Euro.
„Dieser Investitionsstau wird mit diesem Gesetz nicht behoben“, sagte Weinberg und forderte, dass sich der Bund dauerhaft bei der Investitionskostenfinanzierung beteiligt.
Dem dualen Krankenhausfinanzierungssystem in Deutschland zufolge sind die Krankenkassen für die Bereitstellung der Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig und die Bundesländer für die Investitionskosten. Seit Jahren kommen die Länder dieser Verpflichtung jedoch nicht mehr in ausreichender Höhe nach.
Grüne fordern umfassende Krankenhausreform
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Maria Klein-Schmeink, betonte, es müsse das Ziel sein, eine gute, verlässliche Versorgung unabhängig vom Wohnort bereitzustellen. „Darin hat auch die Digitalisierung ihren Platz“, so Klein-Schmeink.
Sie erklärte, dass der Bund nun viel Geld richtig ausgebe, kritisierte jedoch, dass die Förderung der Digitalisierung im Krankenhaus nicht in eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung eingebettet worden sei.
„Es ist falsch, die wichtigen Strukturprobleme nicht jetzt mit diesem Gesetz anzugehen“, meinte sie. „Dazu gehört auch die inadäquate Krankenhausplanung, die gesetzlich nicht die Möglichkeit hat, sektorenübergreifend zu planen. Und dazu gehört das Entgeltsystem, das Menge und Fälle bestellt, statt zu schauen, wie eine Sicherstellung der Versorgung über Vorhaltekosten, zum Beispiel in den Bereichen Pädiatrie und Geburtshilfe, ermöglicht werden kann.“
Ruf nach Finanzierung von Vorhaltekosten
Auch der frühere Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Edgar Franke (SPD), sprach sich für einen Umbau des DRG-Systems aus.
„Die DRGs haben sich negativ auf die Versorgung ausgewirkt“, sagte er. „Deshalb müssen wir das DRG-System grundsätzlich weiterentwickeln. Die Pflegekosten haben wir schon aus den Fallpauschalen herausgenommen. Jetzt lohnt es sich nicht mehr, auf Kosten der Pflege zu sparen.“ Das sei ein großer Fortschritt.
„Wir brauchen unabhängig von der DRG-Vergütung auch eine Basisfinanzierung für die Krankenhäuser, damit diese die notwendigen Vorhaltekosten unabhängig von ihrer Auslastung finanzieren können, wenn es sachlich geboten ist“, forderte Franke. „So könnte zum Beispiel die Pädiatrie durch eine Basisfinanzierung gestützt werden.“
Nicht „abschließend und allumfassend“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, dass die Inhalte des Krankenhauszukunftsgesetzes nicht „abschließend und allumfassend“ seien, sondern dass es in diesem Gesetz um das Thema Digitalisierung gehe.
„Wir haben schmerzhaft erlebt, wie in der Coronapandemie Faxe von den Laboren an die Gesundheitsämter geschickt wurden“, sagte er. „Und wir haben gemerkt, wie gut es gewesen wäre, wenn wir schon jetzt eine elektronische Patientenakte gehabt hätten.“ Eine bessere digitale Ausstattung der Krankenhäuser könne in einer Pandemie einen wichtigen Unterschied machen.
„Zum ersten Mal seit Jahrzehnten beteiligt sich der Bund mit drei Milliarden Euro an den Investitionskosten der Krankenhäuser“, betonte Spahn. „Damit setzt er ein deutliches Zeichen.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass die drei Milliarden Euro schnell abfließen werden.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz will die Bundesregierung einen Krankenhauszukunftsfonds einrichten, aus dem die Krankenhäuser Projekte zum Ausbau der Digitalisierung finanzieren können. Förderfähig sind demnach der technische Ausbau der Notaufnahmen, der Ausbau der digitalen Infrastruktur im internen wie im sektorenübergreifenden Bereich, die Informationssicherheit und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen.
Die drei Milliarden Euro des Bundes können von den Ländern nur abgerufen werden, wenn diese beziehungsweise die Krankenhausträger 30 Prozent der Gesamtkosten kofinanzieren.
Am kommenden Montag findet die Öffentliche Anhörung zum KHZG im Gesundheitsausschuss statt. Die 2. und 3. Lesung des Gesetzes ist für den 17. oder 18. September vorgesehen.
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