Pandemiegesetz: Experten verlangen regelmäßige Prüfung

Berlin – Bei der parlamentarischen Anhörung zum „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ haben Experten das Gesetz der Regierungskoalitionen im Grundsatz zwar gelobt, in den Details teilweise aber deutliche Kritik geübt.
So wird die Regelung, dass der Bundestag alle drei Monate die epidemische Lange erneut feststellen muss und diese ansonsten als beendet gilt, von den befragten Juristen ausdrücklich gelobt. Hier erhalte der Bundestag die vielfach geforderte eigenständige Handlungsmöglichkeit zurück.
„Die Aufhebung der kalendermäßigen Befristung der Handlungsbefugnisse zur Pandemiebekämpfung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das Ende der pandemischen Lage eben nicht kalendermäßig bestimmen lässt“, erklärte Ferdinand Wollenschläger von der Uni Augsburg.
Da viele Befugnisse für die Exekutive in der Pandemie weitreichend sind, sei es zu begrüßen, dass es eine Evaluationspflicht gibt, so die Experten. Allerdings forderte Anna Leisner-Engensperger von der Uni Jena, dass die Überprüfung der zusätzlichen Rechte der Bundesregierung längerfristig sein müssten. Ebenso sollte es mehr Zwischenberichte der Evaluation geben. Bislang ist in dem Gesetz geplant, eine Abschlussevaluation im März 2022 vorzulegen.
„Zu dieser Evaluierung muss allerdings dringend der vorgesehene Zeitplan überarbeitet werden. Alle Abgeordneten, sämtliche Behörden und Gerichte, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger benötigen die Ergebnisse einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertise, und zwar von unterschiedlichen Schulen, zeitnah und immer wieder aktualisiert“, erklärte Leisner-Egensperger.
Daher müsse es Zwischenberichte immer dann geben, wenn der Bundestag nach drei Monaten die Fortführung der epidemischen Lage feststellen solle. Auch stellt die Professorin für Öffentliches Recht und Steuerrecht in Frage, ob die Leopoldina das geeignete Gremium für diese Evaluation sei.
Bei den Überlegungen, welche Inzidenzwerte für welche Entscheidungen erreicht werden müssen, erklärt Leisner-Egensperger, dass sich rechtspolitisch die Frage stellt, ob man nicht mehr Kriterien als den R-Wert ins Gesetz aufnehmen sollte. Gerichte berücksichtigten bei ihren Entscheidungen bereits andere Faktoren wie regionale Differenzierungen oder Impffortschritte.
Allerdings: „Aktuell sehe ich hier jedoch keinen Änderungsbedarf, denn es sind Mutanten auf dem Vormarsch, die uns bald ganz neue Infektionsbilder bescheren werden. Was Virologen jetzt aber noch nicht wirklich abschätzen können, sollte der Bundesgesetzgeber nicht zum gegenwertigen Zeitpunkt regeln.“
Ähnlich betrachte sie die Stufenpläne, die genau geprüft werden müssten. Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Uni Regensburg regte an, dass die „nächste Reformrunde dazu genutzt werden sollte, in die Norm tatsächlich einen Stufenplan zu integrieren.“ Stufenpläne seien keine Öffnungskonzepte „Sie würden in beide Richtungen wirken, denn Stufen kann man auch wieder herunter- aber auch hinaufsteigen.“
Das Gesetz sieht neben den erweiterten Befugnissen für die Exekutive auch Ausgleichsregelungen für Arztpraxen und Bonusregelungen für Pflegekräfte vor. Auf Frage von Parlamentarier aus der CDU plädierte Andreas Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dafür, die geplanten finanziellen Schutzregelungen für die Praxen von niedergelassene Ärzten auf die Leistungen aus der extrabudgetären Vergütung auszuweiten.
„Damit wäre tatsächlich eine Sicherheit geschaffen, dass wir die Arztpraxen auch über die nächsten Monate bei noch zu erwartenden Rückgänge in der Vergütung am Netz halten können, was auch für die Impfkampagne erforderlich sein wird“, erklärte Gassen.
Die geplanten Regelungen für den Bonus für Pflegekräfte befürwortete die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zwar, warnte aber vor erneuten Verwerfungen innerhalb der Belegschaften: „Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass für das ganze Jahr 550 Millionen zur Verteilung an die Pflegekräfte und auch ergänzende Kräfte einschließlich Reinigungskräfte werden hier genannt, zur Verfügung stehen, sodass deutlich mehr Häuser betroffen sein werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Damit es nicht zu Verwerfungen innerhalb von Belegschaften kommt, plädierte er dafür, dass die Kriterien zur Verteilung etwas gelockert werden und nicht in drei Kategorien aufgeteilt werden. Außerdem begrenze sich in einigen Regionen die Förderung auf einen sehr begrenzten Kreis von Kliniken, so Baum.
Außerdem mahnte er, die Beträge so zu gestalten, dass diese nicht über die Steuerfreibeträge der Mitarbeitenden steigen. „Wir würden dringend dafür plädieren entweder den Bedarf aufzustocken oder aber für 2020 und 2021 isolierte Steuerfreibeträge vorzusehen. Ansonsten laufen wir wirklich Gefahr, dass Teile der Gelder über Steuern und Sozialabgaben wieder abgeschöpft werden“, so Baum.
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