Politik

Paritätischer mahnt externes Testpersonal für Pflegeheime an

  • Mittwoch, 16. Dezember 2020
/picture alliance, Robert Michael
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Berlin – In einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband externe personelle Unterstützung für Pflegeheime und Pflegedienste in der Corona­pandemie.

Die neu beschlossene verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Pflegepersonal sei nur ver­läss­lich umzusetzen, wenn externes Personal herangezogen werde, erklärte der Verband heute. Als Bei­spiel nannte er Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) oder Bun­deswehr­angehörige.

Die Verpflichtung zur Testung in Alten- und Pflegeeinrichtungen sei „absolut nachvollziehbar“, betonte der Paritätische. Die Einrichtungen und Pflegedienste dürften in dieser schwierigen Lage aber nicht allei­ne gelassen werden.

Die Lage sei dramatisch, „jeder fünfte in Pflegeheimen an COVID-19 Erkrankte stirbt“, heißt es in dem Schreiben von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, unter dessen Dach rund 2.000 Pflegeeinrichtungen und -dienste organisiert sind.

„Pflegende arbeiten nach über neun Monaten Pandemie am Limit“, betont der Verband in dem Schreiben. Sie könnten die anstehenden Aufgaben bei den Testungen vielerorts nicht mehr alleine bewältigen. Die Hilfe von außen sei umso mehr in der Weihnachtszeit nötig, um den Besuchern mit mehr Tests mehr Sicherheit zu geben.

„Angesichts der dramatischen Situation appellieren wir an Sie, Herr Bundesminister, Pflegebedürftige und die sie versorgenden und pflegenden Dienste und Heime nicht alleine zu lassen, sondern bitten Sie nachdrücklich darum, sich mit aller Kraft für tatkräftige Unterstützung der Einrichtungen und Dienste einzusetzen“, heißt es in dem Schreiben an Spahn.

Neben der Hilfe von Kräften des MDK oder der Bundeswehr brauche es eine gezielte Kampagne, um Menschen mit pflegerischer Ausbildung aus anderen Bereichen als Unterstützung anzusprechen. Dabei müsse gesetzlich geregelt sein, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch für diese Aufgabe freistellen müssen.

afp

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