Pflegekompetenzgesetz kehrt zurück ins parlamentarische Verfahren

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Pflegekompetenzgesetz zurück ins parlamentarische Verfahren gebracht und einen neuen Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Verbände geschickt. Das Gesetz war im vergangenen Jahr von der Ampelkoalition auf den Weg gebracht, dann aber wegen des Auseinanderbrechens der Koalition nicht mehr im Parlament beraten worden.
Die neue Bundesregierung hatte frühzeitig angekündigt, das Gesetz zügig wieder aufzugreifen. Ziel des Gesetzes ist es, die Kompetenzen von entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen auszuweiten, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Der neue Referentenentwurf orientiert sich dabei weitgehend an dem alten.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Pflegefachpersonen eigenverantwortlich mehr Leistungen erbringen dürfen – etwa bei der Versorgung von Diabetikern und Demenzkranken sowie beim Wundmanagement.
Pflegende sollen bisherige ärztliche Leistungen erbringen
„Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen sollen für die Versorgung stärker als bislang genutzt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können.“
Dies solle insgesamt zu einer Verbesserung der Versorgung, zum Beispiel beim Management chronischer Erkrankungen, auch an den Übergängen und im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung führen, aber auch dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche auch zukünftig sicherstellen zu können.
Beschreibung der neuen Aufgaben
Die künftigen Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen dabei zunächst in einem Projekt differenziert beschrieben werden, im sogenannten Muster-Scope of Practice.
Diese Beschreibung soll Grundlage von weiteren Entwicklungsschritten hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Die Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene sollen zudem systematisch an den sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben der Sozialgesetzbücher V und XI beteiligt werden.
Zudem sollen mit dem Pflegekompetenzgesetz die pflegenden An- und Zugehörigen gestärkt und mehr Anreize für innovative Versorgungsformen im Quartier gesetzt werden. Vorgesehen ist auch, die Kommunen in ihrer Rolle und Verantwortung im Hinblick auf eine bedarfsgerechte und regional abgestimmte Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu stärken.
Ärzteschaft signalisierte grundsätzliche Zustimmung
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hatte den Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes im vergangenen September begrüßt. „Die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen und deren erstmalige gesetzliche Verankerung ist lange überfällig für unsere Profession und ein wichtiger Schritt für eine pflegerische Handlungsautonomie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, hatte die Präsidentin des DPR, Christine Vogler, betont.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte im vergangenen Herbst Zustimmung für das Gesetz signalisiert. Es sei aber wichtig, „keine neuen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Dopplungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern vielmehr integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern“, hatte die KBV erklärt.
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützte im vergangenen Jahr ausdrücklich die Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten, systematischen Entwicklung, Begründung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben im Muster-Scope of Practice und die grundsätzliche Zuschreibung von entsprechenden Kompetenzen zu Qualifikationsgraden.
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