Politik

Philippi mahnt Änderung von Vorgaben für Kinderkliniken an

  • Donnerstag, 8. August 2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (links)und Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister Niedersachsen /picture alliance, Michael Matthey
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (links)und Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister Niedersachsen /picture alliance, Michael Matthey

Hannover – Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat sich erneut für Nachbesserungen bei den Personalvorgaben für Kinderkrankenhäuser ausgesprochen.

Fachlich sei nicht nachvollziehbar, warum derzeit für spezielle Kinderchirurgien eine Mindestpersonalvorgabe von fünf Fachärzten gefordert werde, während Bereiche mit deutlich schwerer erkrankten Patienten, wie etwa in der Neurochirurgie, nur drei Fachärzte benötigten, sagte der SPD-Politiker heute.

Die Vorgaben seien in der Fläche mangels ausreichender Fachkräfte nicht erfüllbar, betonte er. Philippi will mit dem Bund Gespräche suchen, wie man diese Fachabteilungen aufrechterhalten kann. In Niedersachsen gibt es Philippi zufolge sechs Fachabteilungen für Kinderchirurgie.

Heute traf er sich mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover. Philippi drängt bei der geplanten Krankenhausreform des Bundes unter anderem auf eine ver­lässliche Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.

„Die Qualitätsanforderungen, die dem Bund vorschweben, sind für viele Fachkliniken nicht zu erfüllen und auch inhaltlich nicht sinnvoll“, sagte Philippi. Daher würden einige der Vorschläge die Versorgung auf dem Land negativ beeinflussen.

Lauterbach sagte, man werde die Bedingungen für Kinderkrankenhäuser durch die geplante Krankenhaus­reform verbessern. Er betonte, dass das Kinderkrankenhaus auf der Bult eines der besten in Deutschland sei.

Lauterbach hatte die Reform trotz anhaltender Widerstände der Länder in den Bundestag eingebracht. Die Gesetzespläne sollen finanziellen Druck mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden.

Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grund­lage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein, die auch Mindestvoraussetzungen festlegen.

Regionspräsident Steffen Krach (SPD) sagte, dass die Kinder- und Jugendmedizin ohne Änderung der Finanzie­rung keine Zukunft habe. „Gerade bei Kindern und Jugendlichen wird durch eine gute medizinische Versor­gung und Gesundheitsprävention der Grundstein für die Zukunft gelegt.“ Es sei die Verantwortung des Staates, ein medizinisches Angebot wie in dem Kinderkrankenhaus zu erhalten und auszubauen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung