Piechotta sieht Scheitern vertraulicher Erstattungspreise als Erfolg

Berlin – Die grüne Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta sieht das Eingeständnis des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über ein Scheitern vertraulicher Erstattungspreise als politischen Erfolg. Sie hatte sich von Beginn an gegen die geplante Regelung gestellt und wesentliche Einschränkungen in das Gesetz hineinverhandelt.
Die Möglichkeit zur Vereinbarung vertraulicher Erstattungspreise zwischen Pharmaunternehmen und der gesetzlichen Krankenversicherung war im vergangenen Jahr mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) eingeführt worden und stieß auf breite Kritik.
Der Leiter der BMG-Abteilung Arzneimittel und Medizinproduktion, Thomas Müller, räumte nun jüngst ein, dass die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) durchgesetzte Regelung im Wesentlichen gescheitert sei.
Zwar könnten vertrauliche Erstattungspreise in Einzelfällen sinnvoll sein. Allerdings würden die zwischen Unternehmen und Kostenträgern durchzuführenden Rückerstattungsmechanismen zu aufwendig sein und zu hohe Overheadkosten verursachen, als dass ein Einsatz in der Breite infrage käme. „Ich glaube, dass der vertrauliche Erstattungspreis erst einmal ruht“, sagte Müller. „Das wäre zumindest meine Prognose.“
Piechotta sieht in Müllers Eingeständnis einen Erfolg. „Trotz massiven Drucks von einzelnen aus der Pharmalobby steht nun fest: Der geheime Arzneimittelpreis ist gescheitert“, erklärte sie heute. „Das ist ein klarer Erfolg des Parlaments über Partikularinteressen auf Regierungsseite.“
Piechotta war eine der lautesten Kritikerinnen der Pläne des BMG und hatte im parlamentarischen Verfahren noch weitere Voraussetzungen für die Ermöglichung der Vertraulichkeit in den Gesetzestext gebracht.
So müssen die Unternehmen in dem Falle nun einen automatischen Preisabschlag von neun Prozent gewähren. Zudem können sie die Vertraulichkeit, anders als zuvor vorgesehen, erst im Nachgang zu den Preisverhandlungen oder der Festsetzung durch die Schiedsstelle vereinbaren. Die Preisverhandlungen werden also nicht bereits unter der Prämisse der Vertraulichkeit geführt.
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