Reaktionen zu gesundheitspolitischen Ergebnissen in Koalitionsgesprächen verhalten

Berlin – Die im Zuge der Koalitionsgespräche bekanntgewordenen Ergebnisse der Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit und Pflege sorgen für gemischte Bewertungen der Akteure im Gesundheitswesen. Insbesondere die Finanzierungsfragen müssten konkret gelöst werden, so der Tenor.
„Es bleibt abzuwarten, was davon wirklich im Koalitionsvertrag landet, und – noch viel entscheidender – in welche konkreten Gesetzesformulierungen das Ganze am Ende gegossen wird“, kommentierten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, die Pläne. Das KV-System biete in jedem Fall Unterstützung und Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen bei der konkreten Ausgestaltung an.
Grundsätzlich zu begrüßen sei beispielsweise die Idee zur Patientensteuerung in der Regelversorgung. „Gut ist, dass die Koalitionäre die Notwendigkeit der Entbudgetierung für Fachärzte unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen“, so der KBV-Vorstand. Die Versorgungsgrade seien allerdings als Parameter ungeeignet.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, betonte, man könne „konstatieren, dass sich die Unterhändler ernsthaft mit den Herausforderungen für unser Gesundheitswesen beschäftigt haben“. Insgesamt enthalte das Papier gute Ansätze, aber auch offene Fragen – und eine „eklatante Lücke“.
Es sei erstaunlich, dass es das „zentrale Zukunftsthema unserer Zeit, der gesundheitsbezogene Klimaschutz“, in dem Papier nicht einmal erwähnt werde. Das Thema gehöre dringend auf die Agenda der neuen Bundesregierung und müsse auch im gesundheitspolitischen Kapitel des Koalitionsvertrag verbindlich verankert werden.
„Wir können nicht eine weitere Legislaturperiode verstreichen lassen, ohne die Weichen für die Transformation zu einem nachhaltigen Gesundheitswesen gestellt zu haben“, sagte auch Dorothea Baltruks, Leiterin des Centre for Planetary Health Policy (CPHP). „Außerdem sollte die neue Koalition die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Gewinne einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik ausschöpfen“, so Baltruks.
Christian Schulz, Geschäftsführer der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (Klug) ergänzte, das Gesundheitssystem werde durch die Klima- und Umweltkrise zusätzlich belastet. Besonders betroffen seien benachteiligte Gruppen – Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen, Wohnungslose und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen.
„Zwar hat sich in den letzten Jahren einiges getan, vor allem in Bezug auf Hitzeaktionspläne. Doch Pläne und Strategien nutzen nur, wenn sie umgesetzt werden können – da muss die neue Bundesregierung nachlegen, wenn sie die Menschen wirklich schützen will“, so Schulz.
BÄK-Chef Reinhard betonte darüber hinaus, es werde sich in den laufenden übergeordneten Verhandlungen zeigen müssen, ob welche Inhalte es tatsächlich in den Koalitionsvertrag schafften, da viele in dem Papier enthaltenen sinnvollen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stünden.
Enorm wichtig sei beispielsweise das angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz, so Reinhardt. Auch die vorgesehenen Anpassungen der Krankenhausreform sowie die finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser bis die Reform greift seien zu begrüßen.
Volle Unterstützung der BÄK habe auch das Vorhaben, über ein MVZ-Regulierungsgesetz Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Bei der Etablierung eines Primärarztsystems müssten die Akteure aus der Versorgung zwingend frühzeitig in die Umsetzung einbezogen werden.
Aus Sicht des Hartmannbundes enthält das Papier der AG gute Ansätze wie beispielsweise zur Patientensteuerung (differenziertes Primärarztsystem), zur Förderung von Prävention (auch an Schulen), zur weiteren Entbudgetierung ärztlicher Leistungen, zur Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder im Rahmen der Krankenhausreform oder etwa zur längst überfälligen PJ-Vergütung.
Es sei „außerordentlich zu begrüßen, dass die längst überfällige Notfallreform prioritär in Angriff genommen werden soll“, schreibt der Verband. Mit Spannung bleibe abzuwarten, „welchen Spielraum die Finanzpolitiker für die Pläne aus dem Gesundheitsbereich sehen“.
Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die Absicht, so genannte sozialversicherungsfremde Leistungen und ebenfalls bisher von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragene Kosten für Bürgergeldempfänger künftig vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren.
Den bislang bekannten gesundheitspolitischen Plänen einer möglichen Koalition von Union und SPD könne er viel Positives entnehmen, sagte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa). Allerdings sei auch klar, dass noch „sehr viel“ an den Ansätzen gearbeitet werden müsse.
Zudem, so betonte Heinrich im Rahmen des Spifa-Fachärztetages, bleibe die personelle Besetzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) abzuwarten. Dem pflichtete Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), bei. Es sei eine Bundesgesundheitsministerin oder -minister zu wünschen, die oder der die Akteure im Gesundheitswesen ernst nimmt und sich im Kabinett durchsetzt wo nötig.
Spifa-Chef Heinrich forderte unter anderem die konsequente Umsetzung von Entbürokratisierungsmaßnahmen ein. Zudem sei sehr zu hoffen, dass die seit langem in der Arbeit befindliche Notfallreform in dieser Legislaturperiode auch wirklich komme.
Kritik übte Heinrich an den Plänen zur Entbudgetierung im fachärztlichen Bereich. Eine Entbudgetierung nur in laut Bedarfsplanung unterversorgten Gebieten – so ist es bislang von den Verhandlern in der AG Gesundheit vorgesehen – werde zwar immerhin „günstig“, würde aber in Verbindung mit den geplanten Honorarabschlägen in laut derzeitiger Methodik überversorgten Gebieten zum „Brandbeschleuniger der Privatmedizin“. In dieser Form lehne man die Entbudgetierungspläne ab.
Weitere „Beratung“ brauche die Politik auch beim Thema Primärarztsystem. Ein solches System bedeute eine „riesengroße Veränderung“ – deshalb sei eine praxistaugliche Umsetzung entscheidend. Unbedingt zu vermeiden sei eine Überlastung der Hausarztpraxen, welche in einen „Flaschenhals“ münden könnten.
Hinter allen geplanten Maßnahmen stehe aber ohnehin noch das Fragezeichen GKV-Finanzen. Heinrich warnte, es fänden sich zwar einzelne richtige Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV, ein echter „Neuanfang“ – wie er eigentlich benötigt werde – sei aber nicht in Sicht.
Ähnlich äußerte sich Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. Ob die gesundheitspolitischen Vorhaben auch wirklich realisiert werden, stelle vor allem eine finanzielle Frage dar. Hier bleibe der endgültige Koalitionsvertrag abzuwarten.
Auch Maag verwies auf die schwierige Lage bei GKV und Pflegeversicherung und weiter steigende Kosten. Dies über immer höhere Beiträge abzufedern, sei „nicht mehr lange leistbar“. Das AG-Papier enthalte hierzu kaum Lösungsansätze. Sie persönlich halte ein „Kostendämpfungsgesetz“ für notwendig – dann sollten aber auch die Patienten mit Blick auf die derzeit ungesteuerte Leistungsinanspruchnahme genommen werden.
Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV), Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, äußerten sich zuversichtlich. Dass die Politik beim Thema Patientensteuerung auch explizit auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) setzt, sei ein richtiger Schritt. „Am Ende wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen. Die Details werden darüber entscheiden, ob die geplanten Reformen erfolgreich sein werden oder nicht.“
Ruf nach mehr Prävention
Neben der Fachkräfteförderung, dem Ausbau von patientengerechten Versorgungsstrukturen, einer Stärkung der präventionsorientierten Versorgung gehöre auch eine sichere und nachhaltige Finanzierung von Gesundheitsleistungen dringend auf die Prioritätenliste der neuen Bundesregierung, betonten zahlreiche Verbände – darunter die KBV sowie die Bundesärztekammer (BÄK) – in einer gemeinsamen Erklärung.
Mit Blick auf die steigenden Krankenkassenbeiträge forderte das Bündnis für Gesundheit, versicherungsfremde Leistungen, wie die Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger, über Steuern zu finanzieren.
„Die Punkte, auf die sich die gesundheits- und pflegepolitischen Fachpolitiker geeinigt haben, sind in großen Teilen zu begrüßen“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Insbesondere, dass die Bürgergeldpauschalen für die GKV angehoben und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) kurzfristig die Coronakosten zurückgezahlt werden sollen, seien sehr positive Zeichen. Selbiges gelte für die Zuordnung der Kosten für den Krankenhaustransformationsfonds in Richtung Bund und Länder.
Mit Blick auf Strukturreformen bewertete Reimann positiv, dass die Notfallreform und das Pflegekompetenzgesetz vollendet werden sollen. Auch, dass eine nachhaltige Pflegereform mittelfristig von einer Bund-Länder-Expertengruppe vorbereitet werden soll, begrüßte sie.
„Schwierig“ sei hingegen, dass die Arbeitsgruppe auf der Ausgabenseite „keinerlei Fantasie und Ehrgeiz zur Ausgabenbegrenzung“ entwickelt habe. Die Entwicklung der Ausgaben müsse an die Einnahmeentwicklung angepasst werden – deshalb lehne man Punkte wie eine Entbudgetierung im fachärztlichen Bereich ab.
Zudem bleibe der Arzneimittelbereich komplett von Einsparungen ausgenommen. Bei voraussichtlich über 340 Milliarden Euro an Leistungsausgaben im Jahr 2025 nur mehr Bundesmittel zu verlangen, ohne gleichzeitig den Ausgabenanstieg zu dämpfen, werde auch politisch nicht vermittelbar sein, warnte Reimann.
Ähnlich äußerte sich Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK. Es bleibe zu hoffen, dass sich die Ausfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen wie den Versorgungsaufwendungen für die Bürgergeldbeziehenden und dem Krankenhaustransformationsfonds auch im Finanzierungsteil des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Koalition wiederfindet. Auch Hohnl plädierte für das Aufgreifen von Ausgabensteuerungsoptionen – die Krankenkassen bräuchten eine Entlastung bei der Dynamik der Ausgabenentwicklung.
„Und im Hinblick auf die Krankenhausreform liest man von Ausnahmeregelungen und Veränderung von Qualitätsvorgaben. Hier besteht aus unserer Sicht durchaus also noch Diskussions- und Änderungsbedarf“, betonte der IKK-Geschäftsführer.
GKV-Verwaltungsrat fordert Ausgabenmoratorium
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes forderte mit Blick auf die GKV-Finanzen ein Ausgabenmoratorium. „Zum Schutz der Beitragszahlenden brauchen wir jetzt ein Ausgabenmoratorium in Form einer Grundlohnsummenanbindung der Leistungsausgaben, bis die notwendigen Strukturreformen greifen. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen ist so sicherzustellen, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität tatsächlich umgesetzt wird“, heißt es in einer heute verabschiedeten Erklärung.
„Dass Union und SPD versicherungsfremde Leistungen der Pflegversicherung künftig verstärkt aus Steuermitteln finanzieren wollen, ist richtig“, sagte Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verbandsdirektor).
Dazu gehören vor allem die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die bisher alle Pflegeversicherten in der GKV und PKV gleichermaßen belasteten. Die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe müsse deshalb für die gesetzlich und die privat Versicherten gleichermaßen erfolgen.
Die prognostizierten Einsparungen seien „illusorisch“ und würden die deutlich höheren Ausgaben nicht annähernd decken, warnte auch die Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta (Grüne). Weder der Bundeshaushalt noch die aktuelle Finanzlage der Krankenkassen erlaubten eine kostenintensive Umsetzung von Plänen. „Eine ehrliche Gesundheitspolitik braucht keine leeren Versprechungen, sondern tragfähige Konzepte, die auch in der Praxis Bestand haben.“
„Steuergelder sollen plötzlich sprudeln für die Krankenkassenbeiträge der Bürgergeldbeziehenden, für eine Dynamisierung des Bundeszuschusses, für den Krankenhaustransformationsfonds, für die Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen, für die Pandemiekosten der Pflegeversicherung“, sagte BKK-Chef Franz Knieps.
Das klinge nach blühenden Landschaften, aber die Steppe sei „nicht weit“. „Das hat schon bei besserer Haushaltslage und politische ruhigeren Zeiten nicht funktioniert, so dass zu befürchten ist, dass in der jetzigen Situation, in der an allen Ecken und Enden das Geld fehlt, am Ende wenig bis nichts übrigbleibt“, warnte er.
Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Managed Care (BMC), Lutz Hager, kritisierte die im Ergebnispapier skizzierten Maßnahmen zur Finanzierung als „unrealistisch“. „Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit: Nur mit einer belastbaren Finanzierung können wir Gesundheitsversorgung zukunftsgerichtet weiterentwickeln.“
Die Stärkung der Primärversorgung, die Einführung einer strukturierten digitalen Ersteinschätzung und neue Elemente der Versorgungssteuerung seien aber gute Ansätze für eine zukunftsfähige und vernetzte Versorgung.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) forderte eine schnelle Umsetzung der Koalitionspläne. Ihren Aufgaben in der Gesundheitsversorgung könnten Apotheken nur gerecht werden, wenn sie „nach zwölf Jahren Honorarstillstand endlich wirtschaftlich stabilisiert“ werden, warnte ABDA-Präsident Thomas Preis.
Deshalb sei es richtig, dass die Gesundheitsexpertinnen und -experten einer möglichen schwarz-roten Koalition die Apotheken wirtschaftlich stärken wollen. Zu begrüßen sei auch das Vorhaben, die Strukturen in den Apotheken für Präventionsleistungen auszubauen.
Lob für Schließung der Betriebskostenlücke
„Wir bewerten positiv, dass die Arbeitsgruppe Änderungen an der Krankenhausreform in Aussicht gestellt hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß. Besonders wichtig sei, dass sie die bestehende Betriebskostenlücke für 2022 und 2023 anerkenne.
Eine wichtige Entscheidung sei deshalb die beschlossene Zahlung von vier Milliarden Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Unzureichend ist der DKG zufolge, dass der Ausgleich lediglich als Einmalzahlung vorgesehen ist und keine nachhaltige Wirkung auf die künftige Finanzierung ab dem Jahr 2027 entfalte.
Wie die DKG betont, ist auch der Bezieherkreis uneindeutig formuliert. Das AG-Papier spricht von Zahlungen an die „bedarfsnotwendigen Krankenhäuser“. Das sind der DKG zufolge nach heutiger Rechtslage alle Kliniken, die in den Krankenhausplänen der Länder gelistet sind. Es gibt demnach keine andere Abgrenzung für den Begriff „bedarfsnotwendig“.
Positiv sieht die DKG den Plan, den Bundesländern mehr Spielraum bei der Krankenhausreform hinsichtlich Grund- und Notfallversorgung einzuräumen. Ebenso begrüßt sie die Ausweitung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und die Überprüfung der bisher gesetzten Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen, auch wenn Details unklar bleiben.
Ein weiterer positiver Aspekt ist nach Ansicht der DKG die weitgehende Rückkehr zum NRW-Modell der Leistungsgruppen mit der einzigen zusätzlichen Einführung der speziellen Traumatologie. Unzureichend sind hingegen Aussagen der Arbeitsgruppe zur Vorhaltefinanzierung. „Hier hätten wir uns mehr Mut zur Abkehr vom bisherigen Modell gewünscht“, so Gaß.
Das Vorhaben, die Mittel des Transformationsfonds nicht zur Hälfte von gesetzlich Versicherten finanzieren zu lassen, sondern aus dem Sondervermögen zu nehmen, befürwortet die DKG. Auch die geplante volle Refinanzierung der GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher sei „längst überfällig“.
Weiterbildung nicht erwähnt
Die Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) findet es richtig, dass die Lücke der Betriebskostenfinanzierung geschlossen werden soll. Darüber hinaus wird die geplante Stärkung der Krankenhäuser im ländlichen Raum positiv bewertet.
Hauptaugenmerk sollte darauf gelegt werden, dass die Häuser „die Voraussetzungen der Strukturkriterien der Leistungsgruppen“ erfüllen könnten. Es gelte, auch zu berücksichtigen, nicht die Qualität der Strukturkriterien im Allgemeinen zu senken, sondern diese differenziert an Krankenhäuser unterschiedlicher Versorgungsstufen anzupassen. Dies gelte auch für die geplante Mindestmengenregelung.
Abgelehnt wird von der Ad-hoc-Kommission, dass die vorgesehenen Leistungsgruppen 3 (Infektiologie), 16 (Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie), 47 (Spezielle Kinder- und Jugendmedizin) und 65 (Notfallmedizin) nicht mehr angedacht sind. Man sei „ausdrücklich nicht einverstanden damit, dass weitere ,neue' Leistungsgruppen nicht implementiert werden sollen“, so die Kommission.
Kritik wurde daran laut, dass das zentrale Thema der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte und deren Berücksichtigung in der Kostenstruktur der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG, künftig Vorhaltevergütung plus Rest-DRG-Systematik) nicht angesprochen wurden sind. Dies müsse „dringend adressiert werden“.
„Die Verhandlungsergebnisse sind wie ein Gruß aus der Vergangenheit. Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Aufklärung sind die bestimmenden Schlagworte“, sagte Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
Das Wissenschaftsbündnis appelliert an alle Beteiligten der neuen Bundesregierung, sich stärker für den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen und beispielsweise strengere Regulierungen, Werbebeschränkungen und Altersgrenzen für Alkohol, Einweg-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte zu verabschieden.
Das Wissenschaftsbündnis DANK, dem 21 medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Verbände und Organisationen angehören, fordert seit 15 Jahren umfassende Präventionsmaßnahmen, um die Gesundheit der Menschen nachhaltig zu stärken, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen und damit Gesundheitskosten effektiv zu reduzieren.
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