Politik

Regelungen für Homeoffice bis Ende April verlängert

  • Mittwoch, 10. März 2021
/maryviolet, stock.adobe.com
/maryviolet, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesregierung hat die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten zum Schutz vor dem Co­ronavirus SARS-CoV-2 Homeoffice zu ermöglichen, bis 30. April verlängert. Das Kabinett verlängerte dafür heute die am 15. März auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Damit wurde unter anderem auch die vorgeschriebene Verminderung der Personenbelegung in gemein­sam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person verlän­gert.

Es gilt zudem weiter eine Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken. Bun­des­­arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Homeoffice ist ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzie­ren und die Pandemie einzuschränken.“

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung