Regelungen für Homeoffice bis Ende April verlängert

Berlin – Die Bundesregierung hat die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 Homeoffice zu ermöglichen, bis 30. April verlängert. Das Kabinett verlängerte dafür heute die am 15. März auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Damit wurde unter anderem auch die vorgeschriebene Verminderung der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person verlängert.
Es gilt zudem weiter eine Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Homeoffice ist ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: