Regierungskommission Krankenhaus schlägt alternative Finanzierungssysteme für Kliniken vor

Berlin – Um das Problem der unzureichenden Finanzierung der Investitionskosten von Kliniken zu lösen, hat die Regierungskommission in ihrer vorletzten und 13. Stellungnahme einige Vorschläge erarbeitet.
Für die Investitionskosten der Krankenhäuser sind die Bundesländer zuständig. Allerdings sind sie ihrer Verantwortung, entsprechende Strukturen zu finanzieren und zu erneuern in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausreichend nachgekommen. Berechnungen des Deutschen Ärzteblattes zufolge fehlten allein im Zeitraum von 2014 bis 2021 bundesweit rund 17,4 Milliarden Euro.
Die Kommission empfiehlt den Bundesländern deshalb zunächst nur noch Pauschal- und keine Einzelvorhabenförderungen mehr zu leisten. Mit den Pauschalförderungen könnten Kliniken flexibler arbeiten und hätten einen Anreiz, die Mittel möglichst wirtschaftlich zu verwenden. Einzelvorhabenförderungen seien bürokratischer, verzögerten Investitionen und würden das Risiko bergen, dass entsprechende Anträge strategisch kalkuliert und überteuert eingereicht würden. An diesem Vorschlag wird teilweise bereits gearbeitet. So will Mecklenburg-Vorpommern bald das Landeskrankenhausgesetz ändern und ab 2028 Krankenhäuser nur noch via Pauschalförderungen finanzieren.
Weiter begrüßt die Regierungskommission den geplanten Transformationsfonds und verweist auf die Notwendigkeit auch nach Ablauf des Fonds zwischen sogenannten Strukturinvestitionen, die neue Strukturen auf- beziehungsweise umbauen sollen, und Bestandsinvestitionen, die den Erhalt von Immobilien und Geräten erhalten sollen, zu unterscheiden. Der Fonds soll die Strukturinvestitionen finanzieren, die Länder wären zudem für die weiter erforderlichen Bestandsinvestitionen der Kliniken zuständig. Entsprechend empfiehlt die Kommission eine Verstetigung des Transformationsfonds auch über 2035 hinaus.
Zur Erinnerung: Der Transformationsfonds soll Krankenhäuser hinsichtlich Umstrukturierungen im Rahmen der Krankenhausreform unterstützen. Er ist auf zehn Jahre ab 2026 angesetzt und soll mit 50 Milliarden Euro ausgestattet werden. Über die Ausgestaltung des Fonds gibt es zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Bundesländern verschiedene Ansichten.
Anreizsystem mit Beteiligung des Bundes
Um die Bestandsinvestitionen künftig abzusichern, schlägt die Kommission zudem ein Anreizsystem vor. Es könne angenommen werden, dass der Bedarf an entsprechenden Investitionen jährlich zwischen sieben bis neun Prozent der Krankenhauserlöse liege. Allerdings könne man den Bundesländern eine Mindesthöhe von Investitionen kaum vorschreiben. Deshalb sei ein Anreizsystem zielführender, bei dem sich auch der Bund mit Steuermitteln beteiligen müsste, lautet der Vorschlag.
Voraussetzung für eine Bundesbeteiligung soll sein, dass das jeweilige Bundesland in seiner Krankenhausplanung die Ziele der Krankenhausreform umsetzt und eine bestimmte Mindestquote an Bestandsinvestitionen in seinem Landeshaushalt vorsieht. Eine solche Mindestquote könnte zum Beispiel bei fünf Prozent der Umsätze aller Krankenhäuser des Landes definiert werden. Bestandsinvestitionen, die das Land über diese Mindestquote hinaus vornimmt, würden durch den Bund mit zusätzlichen Mitteln in halber Höhe gefördert.
Ein Beispiel: Bei einer Mindestquote von fünf Prozent würde ein Bundesland, das Bestandsinvestitionen in Höhe von sieben Prozent in seinem Haushalt vorsieht – also zwei Prozentpunkte über der Mindestquote – Bundesmittel in Höhe von einem Prozent erhalten, sodass die Bestandsinvestitionen in dem Bundesland auf insgesamt acht Prozent steigen würden.
Als Alternative nennt die Kommission eine monistische Finanzierung, bei der eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems erfolgen würde. Damit könnten künftig auch die Investitionskosten und nicht nur die Betriebskosten über Krankenkassenmittel finanziert werden. Konsequenz wäre aber, dass die Bundesländer Kompetenz und Hoheit über die Krankenhausplanung zumindest teilweise abgeben müssten.
Allerdings sei eine solche Umstellung herausfordernd, insbesondere durch die drohende Gefahr von erheblichen Steigerungen der Sozialabgaben. Dagegen spricht sich die Regierungskommission deutlich aus. Diese Alternative würde nur funktionieren, wenn die Krankenkassen an anderer Stelle entlastet werden würden – etwa durch Neuverteilung von Steuereinnahmen, die bislang den Bundesländern zur Verfügung stehen oder die Entlastung von versicherungsfremden Leistungen.
Darüber hinaus hat die Regierungskommission Krankenhaus heute eine zweite Stellungnahme zur weiteren Reform des Krankenhauswesens vorgelegt. Mit diesen beiden Stellungnahmen endet die Arbeit der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beauftragten Kommission.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: