Politik

Rheinland-Pfalz: Reform könnte Zahl der Klinikstandorte deutlich reduzieren

  • Mittwoch, 28. August 2024
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Hassan Ammar
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Mainz – Die Krankenhausreform könnte zu einer Reduktion von Klinikstandorten um 31 Prozent in Rheinland-Pfalz und 22 Prozent im Saarland führen. Das zeigt ein Gutachten des Institute for Health Care Business (hcb) GmbH, das die Krankenkassen und ihre Verbände in Auftrag gegeben hatten.

Das Gutachten wurde bereits im Juni vorgestellt, beschäftigt die beiden Bundesländer aber weiterhin und war gestern Thema bei einem Pressefrühstück.

Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 87 und im Saarland 18 Krankenhausstandorte. Bei der Betrachtung dieser Kliniken besteht Potenzial zur Bildung von Schwerpunkten und Zentralisierung, heißt es in einer Zusammen­fas­s­ung des Gutachtens.

Durch die Zentralisierung, die Personalressourcen schonen und die Qualität der Patientenversorgung verbes­sern soll, könnten es nach Durchführung der Reform in Rheinland-Pfalz nur noch 61 Standorte und im Saar­land 12 geben. Weiter bräuchte es Umwandlungen von Klinikstandorten in ambulante Zentren.

Zudem gebe es in Rheinland-Pfalz vor allem Potenzial zur Schwerpunktbildung in den geplanten Leistungs­gruppen „Endoprothetik Hüfte“ und „Endoprothetik Knie“.

Das geringste Potenzial bestehe in den Leistungsgruppen „Kinder- und Jugendmedizin“ und „Neurologie“. Für das Saarland zeigt das Gutachten ähnliche Ergebnisse. Das größte Potenzial gebe es dort in den Bereichen „HNO“, „Geriatrie“ und „Endoprothetik Knie“.

Diese Maßnahmen der Zentralisierung und Schwerpunktbildung könnte zwischen 16 bis 18 Prozent der Per­sonalkosten im ärztlichen Dienst und etwa fünf Prozent im Pflegedienst einsparen, rechnet das Institut vor.

Durch die Zentralisierung würden in Rheinland-Pfalz 16 Prozent der Fälle, beziehungsweise 16 Prozent der Betten verlagert, im Saarland 26 Prozent beziehungsweise 22 Prozent. Zudem bräuchte es in Rheinland-Pfalz für neu gebaute Zentralkliniken bis zu 2870 neu gebaute Klinikbetten, im Saarland wären es rund 1100 neue Betten.

Investitionsbedarf der beiden Bundesländer

Das Gutachten hat auch den voraussichtlichen Investitionsbedarf errechnet. Für Rheinland-Pfalz würden etwa 2,3 Milliarden Euro benötigt, das Saarland bräuchte etwa 880 Millionen Euro.

Wenn man den geplanten Trans­formationsfonds, in dem von 2026 bis 2035 bundesweit 25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen sollen, be­rücksichtigt, könnte Rheinland-Pfalz gerechnet auf die Bevölkerung knapp 2,5 Milliarden Euro erhalten. Für das Saarland würden fast 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen, entspre­chend zusätzliche Mittel würden benötigt.

Die konkreten Inhalte des Krankenhausgutachtens müssten nun genutzt werden, um zusammen „mit den rheinland-pfälzischen Gesundheitspartnern für die Menschen in Rheinland-Pfalz die Krankenhausversorgung zukunftssicher zu gestalten“, sagte Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saar­land.

Die AOK hatte das Gutachten unter anderem in Auftrag gegeben. „Alle Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine qualitativ hochwertige und zugleich bezahlbare, wirtschaftliche stationäre Versorgung verlassen können“, erklärte Niemeyer. Das Gutachten bilde den Startschuss für einen gemeinsamen Dialog zur Umset­zung der Krankenhausreform.

Die Krankenhausreform sieht die Einführung von 65 Leistungsgruppen vor, die bundesweit einheitliche Quali­täts- und Ausstattungskriterien festlegen sollen.

Vorerst sollen diese Kriterien im Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetz (KHVVG) festgelegt werden. Die Leistungsgruppen orientieren sich dabei vor allem an den Definitionen der 60 Leistungsgruppen, die in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren entwickelt worden sind.

In den Jahren 2025 und 2026 sollen die Bundesländer im Rahmen ihrer Krankenhausplanung den Kranken­häusern Leistungsgruppen zuweisen. Vorgesehen ist, Gelegenheitsversorgung auszuschließen und die Quali­tät der Patientenversorgung zu verbessern.

Zudem soll an die Leistungsgruppen eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der gesamten Betriebskosten geknüpft werden. Der Rest soll weiterhin über diagnosebezoge­ne Fallpauschalen (DRG) finanziert werden. Geplant sind zudem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die ambulante und stationäre Leis­tungen anbieten sollen.

cmk

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