Rituximab bei drei hämolytischen Anämien künftig Kassenleistung

Berlin – Der Monoklonale Antikörper Rituximab kann künftig bei drei hämolytischen Anämien als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen.
Die eingeschlossenen Indikationen sind die Autoimmunhämolytische Anämie vom Wärmetyp (wAIHA), die Autoimmunhämolytische Anämie vom Kältetyp (cAIHA) sowie die Erworbene, immunvermittelte thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (aTTP). Bei allen drei Indikationen gilt die Verschreibung als Off-Label.
Zugelassene Indikationen für Rituximab sind bestimmte Krebserkrankungen und die rheumatoide Arthritis. Grundlage für die G-BA Entscheidung war eine war eine Bewertung der Expertengruppe Off-Label beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Bei der wAIHA und der cAIHA kann Rituximab demnach in der Erstlinientherapie und bei bestimmten anderen Voraussetzungen angewandt werden. Bei der aTTP kann Rituximab als ergänzende Therapie in der Frühphase genutzt werden, wenn die Erstlinientherapie der Plasmapherese nicht zu einer Remission führt.
Die Behandlungsoptionen bei diesen seltenen Erkrankungen sind begrenzt und die Therapiekosten mit Rituximab hoch. Bislang brauchte es eine individuelle Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Bei den AIHAS führen körpereigene Antikörper zu einer Hämolyse der Erythrozyten. Die wAIHA macht laut Orphanet 60-70 Prozent der AIHA-Fälle verantwortlich, ist mit einer Prävalenz von 1-9 / 100.000 aber dennoch selten. „Wärme“ und „Kälte“ bezieht sich dabei auf die Bindungseigenschaften der Antikörper, die bevorzugt bei Kälte beziehungsweise Wärme an Erythrozyten binden.
Bei der aTTP kommt es zu einer erhöhten Thrombenbildung, was mit einer hohen Letalität verbunden ist. Die Krankheit ist ebenfalls sehr selten: Die Inzidenz wird laut orpha.net auf 0,25 bis 1/250.000 geschätzt.
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