Politik

RKI nennt Kriterien zur Probenauswahl für die Coronasequenzierung

  • Dienstag, 26. Januar 2021
/tilialucida, stock.adobe.com
/tilialucida, stock.adobe.com

Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Kriterien formuliert, nach denen die Labore und die Gesund­heitsämter die SARS-CoV-2-Proben zur Sequenzierung auswählen sollen. Eine Verordnung des Bundes­gesundheitsministeriums (BMG) hatte kürzlich die Menge der zu sequenzierenden SARS-CoV-2-Proben festgelegt. So sollen künftig bis zu fünf Prozent aller PCR-positiven Proben auf ihre RNA-Sequenz unter­sucht werden.

Ziel sei es, einen „breiten Überblick über die aktuell in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coro­navirus zu gewinnen und durch Vollgenomsequenzierung einer geeigneten Stichprobe auf neu auftre­ten­de Mutationen aufmerksam zu werden“, schreibt das RKI in seinen am 25. Januar aktualisierten Em­pfehlungen. Diese genaue Beobachtung der genetischen Veränderungen wird als molekulare Surveillan­ce bezeichnet.

Dabei setzt das Institut auf ein zweigleisiges Auswahlverfahren: Zum einen sollen die Labore für den repräsentativen und flächendeckenden Überblick zufällige Proben sequenzieren.

Das RKI empfiehlt den Laboratorien eine Liste über alle PCR-positiven Proben der jeweiligen Woche zu führen, die einen Ct-Wert unter 25 aufwiesen (Ct-Wert: Anzahl der benötigten PCR-Zyklen bis zum Virus­nachweis). Aus diesem Pool sollen anschließend randomisiert Proben sequenziert oder an geeignete Speziallabore versandt werden.

Der zweite Arm der molekularen Surveillance sieht anlassbezogene Sequenzierungen vor. Dem RKI zu­folge sollen Gesundheitsämter bei epidemiologischen oder labordiagnostischen Hinweisen auf eine Virusvariante die Sequenzierungen beauftragen.

Ein solcher Verdacht auf Infektion mit einem mutierten Virus bestehe beispielsweise bei Zweitinfektion einer bereits genesenen oder geimpften Person, bei unerwarteter Krankheitsschwere oder überraschen­dem klinischen Verlauf oder bei Reisenden aus Ländern, in denen die Varianten bereits bekannt sind.

Allein die leichter übertragbare Variante B.1.1.7 ist mittlerweile in rund 60 Ländern aufgetreten. Hierzulande wurde das erstmals in Großbritannien identifizierte B.1.1.7 bereits in acht Bundesländern festgestellt. Die Mutante B.1.351 aus Südafrika hat sechs Bundesländer erreicht und das brasilianische Virus, das der Linie B.1.1.28 entstammt, trat nun erstmalig in Hessen auf. Das RKI erwarte „weitere Fälle und Ausbrüche durch die neuen Varianten“, was eine „zeitnahe Analyse der zirkulierenden Virusstämme“ notwendig mache.

Labordiagnostisch deute zum Beispiel ein Ausfall in der PCR des S-Gens, welches das Spikeprotein des Virus kodiert, auf das Vorliegen einer Mutation hin (sogenannter S-Gene target failure), schreibt das RKI weiter. Mithilfe spezifischer PCR-Primer könnte zudem die Mutation N501Y, die unter anderem in der britischen Virusvariante B.1.1.7 vorkommt, direkt nachgewiesen werden.

Das RKI weist jedoch darauf hin, dass die Menge der zufälligen und auf Verdacht hin sequenzierten Proben zusammengenommen die fünf Prozentgrenze der wöchentlichen Proben eines Labors nicht überschreiten dürfe. Darüber hinaus gehende Sequenzierungen würden nicht durch die Surveillance-Verordnung des BMG finanziert.

In der Coronavirus-Surveillance-Verordnung vom 18. Januar hatte das BMG festgelegt, dass bis zu fünf Prozent aller PCR-positiven Proben in Deutschland sequenziert werden sollen. Der Anteil erhöht sich demnach auf zehn Prozent, sobald deutschlandweit weniger als 70.000 Neuinfektionen pro Woche auftreten. Die gewonnenen Genomdaten von in Deutschland gefundenen SARS-CoV-2-Proben sollen beim Robert-Koch-Institut zusammengetragen werden, von wo aus sie in internationale Datenbanken eingespeist würden.

jff

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung