Politik

SARS-CoV-2: Astrazeneca vermarktet Impfstoff künftig als Vaxzevria

  • Mittwoch, 31. März 2021
/ink drop, stock.adobe.com
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London – Das britisch-schwedische Pharmaunternehmen Astrazeneca vermarktet seinen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 in der Europäischen Union (EU) künftig unter dem Namen Vaxzevria. Das teilte das Unter­neh­men gestern mit. Der neue Name sei von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) genehmigt worden.

Bislang ist das Präparat unter dem Namen COVID-19 Vaccine Astrazeneca bekannt. „Die Umstellung auf einen dauerhaften Markennamen ist üblich und wurde seit vielen Monaten geplant“, so die Mitteilung.

Die vollständige Umstellung auf den Namen Vaxzevria werde in sechs Monaten erwartet, hieß es weiter. In anderen Märkten laufe derzeit noch eine Überprüfung. Der Impfstoff werde während der Pandemie weiterhin zum Selbstkostenpreis geliefert. Zuerst hatte das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) über den neuen Markennamen berichtet.

Astrazeneca betonte unterdessen – nach der erneuten Einschränkung des Einsatzes seines Impfstoffes in Deutschland – den Nutzen des Präparats. Die Zulassungsbehörden in Großbritannien und der EU sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seien zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen des Mittels die Risiken in allen Altersgruppen deutlich überwiege, so das Unternehmen.

Der Impfstoff von Astrazeneca soll nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Län­dern fortan in der Regel nur noch für Personen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) eine solche Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Hintergrund sind Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen.

Man respektiere die STIKO-Entscheidung, hieß es in der Mitteilung von Astrazeneca. „Die Patienten­si­cherheit hat für das Unternehmen höchste Priorität. Wir werden weiterhin mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um mögliche offene Fragen zu klären.“

Die Europäische Arzneimittelbehörde habe zwar keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Impf­stoff und Gerinnungsereignissen feststellen können, doch sei sie zu dem Schluss gekommen, „dass für sehr seltene Fälle von schweren zerebralen thromboembolischen Ereignissen mit Thrombozytopenie ein kausaler Zusammenhang mit dem Impfstoff nicht bewiesen, aber möglich ist und weiter untersucht werden sollte“, so die Mitteilung weiter.

dpa

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