SARS-CoV-2: STIKO gegen zeitliche Streckung von Impfungen

Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Sie spricht sich darin gegen eine zeitliche Streckung der Impfungen aus. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die STIKO um eine fachliche Einschätzung gebeten, weil einige Länder sich beim Impfen gegen SARS-CoV-2 über die Vorgaben der Zulassung hinwegsetzen.
Grundsätzlich bewertet die STIKO in ihrem Papier die zugelassenen Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Sie legt sich aber dahingehend fest, dass eine begonnene Impfserie mit demselben Produkt fortgesetzt und innerhalb von 42 Tagen abgeschlossen werden sollte.
Da es nicht für alle Krankheitsbilder ausreichende Studienergebnisse gibt, sind aus Sicht der Experten auch Einzelfallentscheidungen bei der Priorisierung möglich. Das betrifft laut STIKO unter anderem Personen, mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann. Die jeweils beteiligten Ärzte sollten deshalb im Einzelfall über den Zeitpunkt der Impfung entscheiden.
Für Schwangere empfiehlt die STIKO – mangels vorliegender Daten – weiterhin keine generelle Impfung. Falls eine Schwangere versehentlich doch geimpft werde, sei dies aber kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, heißt es.
Bei Vorerkrankungen und einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ist laut STIKO in Einzelfällen nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführlicher Aufklärung auch eine Impfung für Schwangere denkbar. Das Stillen sei indes aus Sicht der Experten kein Hinderungsgrund für eine Impfung.
An den STIKO-Priorisierungsstufen hat sich nichts geändert. In der ersten Stufe werden zusammengefasst Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen im Alter ab 80 Jahren, Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen, etwa Notärzte, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu verletzlichen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Bewohnerkontakt.
In der zweiten Priorisierungsstufe werden Personen im Alter ab 75 bis 79 Jahren genannt, Personal mit hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen, etwa Haus- und Kinderärzte, Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung in Institutionen, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung und explizit Personen mit Down Syndrom.
In der dritten Stufe befinden sich etwa Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für schwere Erkrankung sowie Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und arbeiten. In den vierten und fünften Stufen werden etwa Lehrer und Erzieher genannt sowie Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko, etwa Asthmatiker, Diabetiker, Menschen mit Autoimmunerkrankungen, Rheuma, HIV oder Krebs.
Die geltende Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums unterteilt die Priorität derzeit leicht abgeändert in drei Stufen. Innerhalb einer Stufe soll laut STIKO durchaus parallel geimpft werden. Darüber hinaus hält die Kommission fest, dass die Priorisierungsempfehlung „nur solange Gültigkeit hat, bis genügend Impfstoff verfügbar ist“.
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