Schleswig-Holstein: In Härtefällen Kassenwahlrecht für Beamte

Kiel – Die Landesregierung Schleswig-Holstein will neuen Beamten bei einer Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) künftig in Härtefällen den Arbeitgeberanteil bezahlen.
„Der nun in der Koalition gefundene Kompromiss macht die Verwaltung moderner und attraktiver“, sagte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Als Härtefälle gelten unter anderem Krankheit, eine besondere Familiensituation oder eine späte Verbeamtung.
Der Arbeitgeberanteil kann aber nicht nur von neuen Beamtinnen oder Beamten, sondern auch von Verbeamteten beantragt werden, die sich beim Start in ihre Laufbahn bereits für einen Verbleib in der GKV entschieden hatten.
Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der GKV befreit. Sie haben zu Beginn ihrer Berufslaufbahn die Möglichkeit, sich zwischen Beihilfe und ergänzender Teilversicherung in einer privaten Krankenversicherung (PKV) einerseits oder der freiwilligen Vollversicherung in der GKV andererseits zu entscheiden.
Das Finanzministerium konnte keine Angaben darüber machen, wie viele Beamte in Schleswig-Holstein derzeit bereits gesetzlich versichert sind.
Diese müssen für ihre gesamten Kosten selbst aufkommen. Sie können nur ergänzend Beihilfe beziehen bei Aufwendungen, die von der GVK nicht übernommen werden wie beispielsweise Heilpraktikerleistungen.
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