Schutz vor Anfeindungen von Schwangeren vor Beratungsstellen

Berlin – Schwangere sollen vor Beratungsstellen besser vor Anfeindungen von Abtreibungsgegnern geschützt werden. Der Bundesrat ließ dazu eine Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes passieren.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Auch darf ein Abbruch nur von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt werden.
Immer wieder kommt es zu Belästigungen vor Beratungsstellen. Bei Protestaktionen von Abtreibungsgegnern wirken die Protestierenden laut Bundesregierung häufig direkt auf Schwangere ein.
Die Betroffenen würden gezielt belästigt und mit verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig verunsichert. Mitarbeitende von Beratungsstellen würden daran gehindert, ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen, dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die entsprechende Eingriffe vornehmen, erhalten.
Das Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
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