Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: Zu wenig Spielraum, trotzdem zu komplex

Berlin – Die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sind in der Praxis schwierig umzusetzen. Davor warnte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Ingo Morell, gestern auf dem DKG-Krankenhausgipfel.
Die Hindernisse und Abgrenzungsfragen auch zwischen den Sozialgesetzbüchern seien so komplex, dass diejenigen, die sich darauf einlassen würden, womöglich schnell wieder aufgeben würden, sagte Morell.
Insbesondere die Frage der Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sei ungeklärt, kritisierte er weiter. Dieses Vorgehen sei deshalb nicht zukunftsorientiert und belastbar, warnte Morell. Im ländlichen Raum brauche es stattdessen „kreativere Lösungen“, um die Versorgung sicherzustellen.
Der brandenburgischen Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zufolge sind die vorgesehenen Instrumente zur sektorenübergreifenden Versorgung zudem noch unzureichend. „Das ist uns viel zu schmal“, erklärte Nonnemacher gestern.
Es reiche etwa nicht aus, dass die Beteiligung an der ambulanten Versorgung nur für diese bestimmte Klinikform vorgesehen sei, sagte sie. Auch die anderen Krankenhäuser müssten die Möglichkeit erhalten, sektorenübergreifende Versorgung anzubieten, forderte Nonnemacher. Entsprechend sprach sie sich für die verstärkte Einrichtung von Institutsambulanzen aus.
Für ihr Bundesland Brandenburg sei es vor allem entscheidend, dass medizinische Versorgung stattfindet. Ob diese im stationären oder im ambulanten Bereich oder in sektorenübergreifenden Einrichtungen ermöglicht werde, sei zweitrangig, so Nonnemacher.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, kritisierte zudem, dass ambulante und stationär tätige Ärztinnen und Ärzte oftmals die gleichen Operationen durchführen würden. Andere Länder seien hier schon weiter.
Hilfreich für eine bessere Verteilung wäre eine „anständigere Incentivierung“ der Hybrid-DRG, schlug Gassen vor. Die Hybrid-DRG bieten seit Anfang 2024 eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte Leistungen und Operationen, die sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor angeboten werden.
Gassen nannte zudem den geplanten Transformationsfonds, der Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausreform unterstützen, soll sich etwa zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umzuwandeln, „offen rechtswidrig“.
Hintergrund ist, dass die KBV eine einseitige finanzielle Förderung der Kliniken fürchtet. Deshalb will die KBV die Europäische Kommission einschalten und prüfen lassen, ob die Regelung gegen das EU-Beihilferecht verstößt.
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