Sepsis: G-BA ermöglicht Qualitätsvergleich von Krankenhäusern
Berlin – Ein neues Qualitätssicherungsverfahren soll dazu beitragen, die frühzeitige Diagnostik und umgehende Behandlung der Sepsis in Krankenhäusern weiter zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern die Grundlagen für das Messen und einrichtungsvergleichende Bewerten der relevanten Qualitätskriterien beschlossen.
Die Krankenhäuser werden ab dem Jahr 2026 vierteljährlich Rückmeldungen zu ihren Ergebnissen bekommen, so dass sie diese bei Bedarf schnell in ihre kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsmaßnahmen einfließen lassen können, teilte der G-BA mit. Veröffentlicht werden die Ergebnisse unter anderem im jährlichen Qualitätsbericht eines Krankenhauses und damit auch in sogenannten Krankenhaus-Vergleichsportalen.
„Eine Infektion kann sich in ihrer schwersten Verlaufsform zu einer akut lebensbedrohlichen Sepsis entwickeln, hier zählt dann jede Minute. Nur zwei Drittel der Betroffenen überleben, oftmals mit körperlichen oder psychischen Spätfolgen“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Zwar gebe es bereits wichtige, im Sinne der Patientensicherheit sensibilisierende Initiativen wie ,Deutschland erkennt Sepsis‘ und auch eine hochwertige Behandlungsleitlinie. Dennoch würden bislang jedes Jahr etwa 85.000 Menschen an einer Sepsis versterben.
„Das neue Qualitätssicherungsverfahren ist ein weiterer wichtiger Ansatz, sepsisbedingte Todesfälle und Spätfolgen zu vermeiden. Kliniken erfahren mit Hilfe der Qualitätsmessung, an welchen Punkten die internen Abläufe oder Strukturen optimiert werden müssen“, so Maag.
Die Datenerhebung in den Krankenhäusern wird am 1. Januar 2026 starten. Im Sommer 2025 will der G-BA die konkret zu erfassenden Kriterien, mit deren Hilfe die Qualität bei der Diagnostik und Therapie beurteilt werden kann, beschließen.
Genutzt werden sollen auch Sozialdaten – also personenbezogene Daten, die bei den Krankenkassen vorliegen und nicht extra dokumentiert werden müssen. Die vorgesehenen Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Patientinnen oder Patienten gezogen werden können.
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