Politik

Sozialverband VdK will gegen Transformationsfonds klagen

  • Montag, 27. Januar 2025
/picture alliance, ZB, Sascha Steinach
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Berlin – Der Sozialverband VdK will auf dem Klageweg gegen höhere Beiträge in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) zur Finanzierung der Krankenhausreform vorgehen.

Der Gesetzgeber bediene sich bei den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, erklärte der Verband. Dies sei verfassungswidrig. Klagen will der VdK zusammen mit seinen Mitglie­dern, die gegen Bescheide ihrer Krankenversicherung Widerspruch einlegen sollen.

Der VdK verwies darauf, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren rund 50 Milliarden Euro kosten werde. Davon sollten die gesetzlich Versicherten die Hälfte zahlen. Damit werde die GKV „jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet“. „Schon jetzt spüren viele den Anstieg“, erklärte der Sozialverband. „In den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen.“

Dass der Gesetzgeber die Krankenhausreform über die gesetzliche Krankenhausreform finanziere, sei „ein ein­deutiger Verfassungsverstoß“, erklärte der VdK. „Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundes­verfass­ungs­­gericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden.“

GKV-Beiträge dürften „nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugute­kommen“, erläuterte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden.“

Der VdK dämpfte aber Erwartungen an einen schnellen Erfolg der geplanten Klagen. Dafür brauchten der VdK und Mitglieder „einen langen Atem“. Mitglieder müssten zunächst gegen den Beitragsbescheid ihrer Kranken­kasse Widerspruch einlegen. „Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instan­zen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.“

Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war vergangenes Jahr beschlos­sen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Lauterbach will damit die Behandlungs­qualität in den Kliniken verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindern.

afp

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