Spitze der Unionsfraktion setzt in Maskenaffäre Frist bis Freitag

Berlin – Die Spitze der Unionsfraktion hat den Abgeordneten von CDU und CSU in der Maskenaffäre eine Frist bis übermorgen Abend (12. März, 18 Uhr) zur Abgabe einer Erklärung gesetzt, dass keine Vorteile im Rahmen der COVID-19-Pandemie erzielt wurden.
Es sei klar, dass durch die Aufgabe als Abgeordnete „keine persönlichen oder finanziellen Vorteile erzielt werden dürften“, heißt es in dem Schreiben von Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt an die Parlamentarier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Wir sehen uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages in der besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl. Das gilt besonders in einer Krise wie der derzeitigen Coronapandemie. Das Fehlverhalten Einzelner darf nicht eine ganze Fraktion in schlechtes Licht rücken“, heißt es weiter.
Die Erklärung beinhaltet unter anderem, dass in den Jahren 2020 und 2021 direkt oder über Gesellschaften aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten wie etwa Schutzausstattung oder aus dem Vermitteln von Kontakten keine finanziellen Vorteile erzielt wurden oder werden. Wer keine solche Erklärung abgeben wolle, werde „gebeten“, sich direkt vor den Parlamentarischen Geschäftsführern von CDU und CSU „zu erklären“, schreiben Brinkhaus und Dobrindt.
Der Brief ist eine Reaktion auf die Maskenaffäre der Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (bisher CSU) und Nikolas Löbel (bisher CDU). Gegen Nüßlein ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Löbel hat eingeräumt, dass sein Unternehmen Provisionen von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträgen für Coronaschutzmasken erhalten hat. Bei ihm prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben ist.
Beide Politiker haben inzwischen ihre jeweilige Partei verlassen. Löbel hat sein Bundestagsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Nüßlein will im Herbst nicht mehr für den Bundestag kandidieren. Die Parteiführungen von CDU und CSU sowie die Fraktionsspitzen hatten am Wochenende massiven Druck auf die beiden Abgeordneten ausgeübt, sofort aus dem Bundestag auszuscheiden.
„Wer als Volksvertreter versucht, in dieser Krise für sich persönlich Geld zu verdienen, muss das Parlament unverzüglich verlassen“, sagte der CDU-Vorsitzende Armin Laschet dem Südkurier. Brinkhaus hatte im „Bericht aus Berlin“ der ARD verlangt, „dass sie beide ihr Bundestagsmandat aufgeben“.
CDU-Chef Armin Laschet hatte vorgestern in den ARD-Tagesthemen Konsequenzen angekündigt. „Sollte irgendjemand noch solche Geschäfte gemacht haben, hat er sehr schnell Zeit, mir das persönlich zu sagen, bevor es auffällt“, sagte er. Er wisse nicht, ob es weitere Fälle gebe, sagte er. „Aber wenn es sie gibt, ist jetzt die Zeit, reinen Tisch zu machen. Wenn nicht, machen wir das.“
Brinkhaus und Dobrindt hatten vorgestern strenge neue Regeln für die Unionsabgeordneten angekündigt. „Wir werden uns als Fraktion einen Verhaltenskodex geben, der über das, was rein rechtlich von Mitgliedern des Deutschen Bundestages erwartet wird, deutlich hinausgeht“, hieß es.
Auch solle es mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und einen stark gesenkten Grenzwert für die Veröffentlichungspflicht von Spenden (derzeit 10.000 Euro) geben. Für die Union, die in diesen Fragen bisher nicht an vorderster Front stand, sind die Ankündigungen bemerkenswert – der SPD und der Opposition gehen sie aber nicht weit genug.
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