Politik

Stellungnahme­verfahren zur Austauschbarkeit von Biologika durch Apotheken

  • Donnerstag, 8. Dezember 2022
/dpa
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein neues Stellungnahmeverfahren zu den Hinweisen zur Austauschbarkeit von ärztlich verordneten Biologika durch Apotheken eingeleitet.

Hintergrund ist der durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geänderte gesetzliche Regelungsauftrag, wo­nach der G-BA zunächst Hinweise zur Austauschbarkeit von parenteralen Zubereitungen aus Fertig­arznei­mit­teln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten geben soll. Zugleich wurde die Umsetzungsfrist für den G-BA um ein Jahr auf den 16. August 2023 verlängert.

Die Stellungnahmeberechtigten sind in den Tragenden Gründen zum Beschluss über die Einleitung des Stel­lungnahmeverfahrens genannt. Laut Mitteilung des G-BA werden sie nun aufgefordert, bis zum 16. Januar 2023 eine schriftliche Stellungnahme zum Beschlussentwurf und den Tragenden Gründen abzugeben.

Mit der gesetzlichen Konkretisierung des Regelungsauftrags seien die Inhalte und die damit einhergehenden Schwerpunkte der zu beratenden Fragestellungen derart modifiziert worden, dass der Unterausschuss Arznei­mittel beschlossen habe, das Stellungnahmeverfahren zum ursprünglichen Beschlussentwurf einzustellen, so der G-BA.

Durch die erneute Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens sollen die Stellungnahmeberechtigten die Mög­lichkeit erhalten, sich auch zu dem neuen Beschlussentwurf zur Regelung der Austauschbarkeit von paren­te­ralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln durch Apotheken umfassend zu äußern.

EB/aha

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