Politik

Strukturiertes Be­handlungs­programm bei Typ-2-Diabetes aktualisiert

  • Donnerstag, 16. Juni 2022
/neirfy, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die im DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfohlene Diag­nostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst. In dem strukturierten Be­handlungsprogramm für chronisch Erkrankte (DMP) werden derzeit rund 4,7 Millionen gesetzlich Krankenver­si­cherte behandelt.

Änderungen betreffen dem G-BA zufolge zum Beispiel Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz.

So sind etwa die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels vor dem Hinter­grund eines individuell unterschiedlichen Risikos auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Niere stärker präzisiert worden. Das betrifft sowohl die Ziele und Strategie der Therapie als auch die Em­pfehlungen zur Wirkstoffauswahl.

Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Einflussfaktoren für den Verlauf eines Typ-2-Diabetes sind, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des DMP noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen. Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Patienten wurden in die DMP-An­for­derungen auch Hinweise auf das Risiko einer Unterzuckerung im Alltag aufgenommen.

Der aktuelle Beschluss hat auch Auswirkungen auf die DMP-Vertragspartner: Innerhalb eines Jahres nach In­krafttreten des Beschlusses müssen die laufenden DMP-Verträge, die zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern bestehen, an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, betonte, man habe sich bei den Anpassungen „ganz wesentlich auf die Bewertung der medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ verlassen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Ziel eines DMP ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern. Der G-BA wählt chronische Erkrankungen aus, die für ein DMP geeignet sind, legt die Anforderungen an solche Programme fest, überprüft sie regelmäßig und aktualisiert sie gegebenenfalls.

Die praktische Umsetzung der DMP erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Vor Vertragsabschluss prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung, ob die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden.

may/EB

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