Politik

Studie sieht Spahns Pflegereform kritisch

  • Montag, 22. März 2021
/Tatjana Balzer, stock.adobe.com
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Berlin – Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen trotz der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Steuerzuschüsse in Milliardenhöhe in den kommenden Jahren deutlich steigen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine noch unveröffentlichte Stu­die des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu der von Spahn geplanten Pflegere­form.

Danach müsste der Beitragssatz von jetzt 3,05 Prozent bis 2030 auf rund 3,5 Prozent und bis 2050 auf knapp vier Prozent wachsen, obwohl der Bund nach den Plänen von Spahn jährlich über fünf Milliarden Euro zuschießen soll.

Zu den Ursache gehören ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen, die von Spahn geplante Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim sowie die angestrebte Einführung von Tarifgehältern für die Pflegekräfte.

Spahn plant unter anderem, die hohen Eigenanteile im Pflegeheim zu begrenzen. Sie betragen derzeit im Bundesschnitt 2.068 Euro im Monat. Davon entfallen 831 Euro auf die reinen Pflegekosten. Diesen Anteil will er im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent reduzieren, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.

Zudem sollen die Personalschlüssel im Pflegeheim verbessert und die Leistungen für die Pflege zu Hau­se erhöht werden. Verträge mit Pflegediensten und -einrichtungen sollen nur noch zulässig sein, wenn dort Tariflöhne gezahlt werden. Die Reform soll unter anderem dadurch finanziert werden, dass der Bund künftig die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen übernimmt.

Das IW kritisiert, von der Reduzierung der Eigenanteile würden auch diejenigen profitieren, die sich die hohen Zuzahlungen aufgrund ihres Einkommens und Vermögens leisten könnten.

In der Studie wird zudem angezweifelt, ob die geforderte Tarifbindung rechtlich überhaupt zulässig ist. Sie stelle einen Eingriff in die Tarifautonomie dar, zu der auch das Recht gehöre, sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nicht anzuschließen.

„Wird jedoch ein Tarifvertrag zur Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung, kann genau diese ne­gative Koalitionsfreiheit verletzt sein“, heißt es in der Studie. „Dieser Punkt könnte demnach aus juristi­scher Perspektive problematisch werden und das Vorhaben entsprechend scheitern“, schreiben die Autoren.

kna

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