Politik

Stuhlfarbkarte soll Früherkennung seltener Erkrankung verbessern

  • Freitag, 12. Mai 2023
/picture alliance, Zhong Cheng Jh
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, durch die zukünftig eine bestimmte seltene Lebererkrankung bei Neugeborenen – ein Gallengangverschluss – möglichst schnell erkannt wird. Denn durch eine frühzeitige Operation könne die Leber deutlich länger er­halten und eine Lebertransplantation zeitlich hinausgezögert werden.

Laut G-BA ist von 20.000 Neugeborenen eines von einem Gallengangverschluss (Gallengangatresie) betroffen. Durch den Verschluss der Gallengänge staut sich die Gallenflüssigkeit – unbehandelt führt das im zweiten oder dritten Lebensjahr zu einem tödlichen Leberversagen.

Zu den typischen Symptomen, die im Krankheitsfall bereits in den ersten Lebenswochen auftreten, gehört neben einer anhaltenden Gelbsucht auch eine blasse Stuhlfarbe. „Die Früherkennung eines Gallengangver­schlus­ses hat mit den bisher vorgesehenen Hinweisen nicht optimal funktioniert“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des beschlussvorbereitenden Unterausschusses.

Deshalb soll eine Stuhlfarbkarte zusätzlich in das Kinderuntersuchungsheft aufgenommen werden. „Aus un­serer Sicht eine wichtige Hilfestellung, um eine blasse Stuhlfarbe als Warnsignal für einen Gallengangver­schluss möglichst früh zu erkennen“, so Lelgemann. Ergänzt werde die Maßnahme durch eine gezielte Auf­klärung der Eltern bei der zeitlich relevanter U2- bzw. U3-Unternsuchung.

Der Beschluss wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten geprüft. Sofern keine rechtlichen Einwände bestehen, kann der Beschluss mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Da der Druck der ergänzten Hefte erst nach einer Nichtbeanstandung des gefassten Beschlusses möglich ist, müssen die derzeit geltenden Kinderuntersuchungshefte dem G-BA zufolge übergangsweise weiterhin an die Eltern ausgegeben und für die Dokumentation der Kinderuntersuchungen verwendet werden.

Der G-BA will darüber informieren, sobald Kliniken, Hebammenverbände und Praxen die ergänzten Hefte über das Bestellsystem anfordern und an die Eltern abgeben können. Nach derzeitiger Einschätzung wird das spätestens im dritten Quartal 2023 der Fall sein.

hil/sb

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