Politik

Telemedizinische Beratung bei intensivpflichtigen Coronapatienten wird Regelversorgung

  • Freitag, 18. März 2022

Berlin – Das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Expertenwissen soll von anderen Krankenhäusern bei der Behandlung von intensivpflichtigen Patienten mit COVID-19 genutzt werden können. Das was bisher als Coronasonderlösung gegolten habe, werde nun ein reguläres telemedizinisches Angebot, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mit.

Mithilfe von Audio-Videoübertragungen sind dem G-BA zufolge, der damit die Zentrumsregelungen er­weiterte, gemeinsame Beratungen zur Therapieplanung und Versorgung möglich. In den Zentrumrege­lungen ist definiert, für welche besonderen Aufgaben Krankenhäuser finanzielle Zuschläge vereinbaren können und welche qualitätssichernden Anforderungen dabei gelten.

Mit seinem Beschluss präzisierte der G-BA auch die Mindeststandards, die von Zentren generell bei tele­medizinischen Leistungen erfüllt werden müssen.

G-BA-Chef Josef Hecken betonte heute, es müsse davon ausgegangen werden, dass das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Spezialwissen bei inten­sivpflichtigen und langzeitbeatmeten Patienten mit COVID-19 auch weiterhin gebraucht und abgefragt werde. Diese besonderen Aufgaben müssten auch vergütet werden, denn sie seien in den diagnosebezogenen Fallpauschalen nicht abgebildet.

Die befristete Coronasonderregelung für Beratungsleistungen inner­halb eines intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerks – den sogenannten IDV-Zentren – wird mit der Beschlussfass­ung allerdings abgelöst. Sie läuft Ende März 2022.

Diesen Schritt könne man nun gehen, da durch die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer inzwischen ausreichend Herz- und Lungenzentren ausgewiesen worden seien, die die Aufgaben der vier bundesweit verfügbaren IDV-Zentren übernehmen könnten, so Hecken. Der Beschluss stelle auch eine naht­lose Finanzierung sicher.

may/EB

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