Politik

Thüringer Krankenhausstruktur: Leitlinien für Detailplanung verabschiedet

  • Mittwoch, 19. Juni 2024
/picture alliance, Jan Woitas
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Erfurt – Die seit langem andauernden Diskussionen darum, wie die Thüringer Krankenhauslandschaft in den nächsten Jahren aussehen soll, haben eine wichtige Hürde genommen.

Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums hat der zuständige Planungsausschuss gestern die Leitlinien des nächsten Thüringer Krankenhausplans beschlossen. Schon diese Leitlinien zeigten, dass es bei der Krankenhausversorgung in Thüringen vor allem in medizinischen Spezialgebieten in den nächsten Jahren zu weiteren Zentralisierungen kommen werde, sagte Landesgesundheitsministerin Heike Werner (Linke). „Wir werden mehr zentralisieren, mehr kooperieren müssen.“

Zwar habe es in Thüringen nach der Wende bereits umfangreiche Zentralisierungen innerhalb der Krankenhauslandschaft des Freistaates gegeben, sagte Werner. Dennoch sei absehbar, „dass alle unsere Standorte gebraucht werden, aber dass sich manche Standorte an der ein oder anderen Stelle auch weiterentwickeln müssen“. Klar sei zudem, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Klinikbetten sinken werde. Unklar sei aber, wie groß diese Reduzierung ausfallen werde.

Im Krankenhausplanungsausschuss sitzen neben Vertretern des Gesundheitsministeriums unter anderem Vertreter der Krankenkassen sowie der Kliniken. Derzeit gibt es im Freistaat 45 Krankenhäuser, die insgesamt über 54 Standorte verfügen. Über alle Standorte hinweg gibt es in Thüringen derzeit etwa 15.500 Betten. Ausweislich eines jüngst öffentlich gewordenen Gutachtens wird diese Kapazität allerdings längst nicht mehr ausgelastet. Spätestens seit 2018 würden zu viele Krankenhausbetten im Freistaat vorgehalten, hieß es in dem Papier.

An welchen Thüringer Krankenhausstandorten Patienten in Zukunft welche medizinischen Behandlungen bekommen können, ist mit der nun erfolgten Verabschiedung der Leitlinien allerdings noch nicht klar.

Die Details dazu sollten in den kommenden Monaten erarbeitet werden, sagte Werner. Dies sei auch abhängig davon, wie es mit der großen Klinikreform weitergehe, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant. Immerhin werde an dieser Reform bemessen, wie die Krankenhäuser in Zukunft finanziert werden würden – und davon werde auch abhängen, welche Krankenhäuser in Zukunft noch welche Versorgungsleistung anbieten wollten. Sie könne kein Krankenhaus anweisen, eine bestimmte Versorgungsleistung zu erbringen, wenn es dort nicht die nötigen Voraussetzungen dafür gebe, sagte Werner.

Der nächste Thüringer Krankenhausplan wird das achte derartige Papier sein, auf dessen Grundlage das Land festschreibt, welche medizinischen Behandlungen in welchen Krankenhäusern vorgenommen werden sollen und dürfen. An diesem Plan wird seit Monaten gearbeitet. Seine Vorlage ist längst überfällig.

Laut Thüringer Krankenhausgesetz sollen die Krankenhauspläne des Freistaates alle sechs Jahre fortgeschrieben werden. Der siebte Thüringer Krankenhausplan war am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

dpa

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