Tirzepatid und Retlicetinib als Lifestylearzneimittel gelistet

Berlin – Die beiden Wirkstoffe Tirzepatid (Mounjaro) zur Indikation Gewichtsregulierung und Ritlecitinib (Litfulo) bei der Indikation Alopecia areata (Kreisrunder Haarausfall) werden als sogenannte Lifestylearzneimittel gelistet. Die Entscheidung hat gestern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) getroffen.
Mit der Listung in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie vollziehe das Gremium den gesetzlichen Verordnungsausschluss für diese Indikationen formal nach, wie es hieß.
Für andere zugelassene Anwendungsgebiete gilt der Ausschluss nicht. Tirzepatid ist weiterhin als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 verordnungsfähig.
In seiner Beschlussbegründung stellt der G-BA klar, dass eine Zuordnung zu den Lifestylearzneimitteln nicht über den Krankheitswert der zugrundeliegenden Indikation definiert wird.
Vielmehr ergebe sich die Zuordnung aus der Übereinstimmung der Anwendungsgebiete „Gewichtsreduktion“ und „Verbesserung des Haarwuchses“ mit den im Gesetz genannten Regelbeispielen zur Einordnung als sogenannte Lifestylearzneimittel im Sozialgesetzbuch.
Der G-BA verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 6 KA 50/11 R vom 12. Dezember 2012), wonach man keinen Ermessensspielraum in der Frage habe. Der Beschluss des G-BA wird vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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