Transformationsfonds: Bundesrat stimmt mit Änderungswünschen zu

Berlin – Der Bundesrat hat heute der ersten von drei Rechtsverordnungen, die für die Umsetzung der Krankenhausreform wichtig sind, mit einigen Änderungen zugestimmt.
Die „Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich“, kurz Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) beschreibt, welche Vorhaben künftig im Sinne der Umstrukturierung der Krankenhausreform gefördert werden können. Weitere Verordnungen sind zu den Vorgaben der Leistungsgruppen sowie zu den Mindestvorhaltezahlen in den Leistungsgruppen vorgesehen.
Förderfähig sind: Die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde, die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Wie bereits im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) festgehalten ist, sind dabei bis zu 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) vorgesehen. Die Hälfte (25 Milliarden) soll dabei über den Gesundheitsfonds, also über Beiträge von Gesetzlich Krankenversicherten, bezahlt werden. Die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen.
Die Länder können zudem die Krankenhausträger der jeweiligen Vorhaben, an den Kosten beteiligen. Bundesländer können erstmalig Förderungen für das Jahr 2026 bis zum 30. September 2025 über ein neu geschaffenes Online-Portal beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.
Länder fordern weitere Anpassungen
Die Länder stimmten der Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute aber nur mit einigen Änderungen zu. Die Länder sprechen sich etwa für eine Klarstellung aus, dass auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizin-Technik und weitere technische Geräte sowie Verwaltungskosten und Kosten für erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden können. Die Länder sollen zudem künftig nicht prüfen müssen, ob entsprechend förderfähige Krankenhäuser ein Insolvenzrisiko bergen.
Und die Länder pochen darauf, dass auch Vorhaben förderfähig sein werden, die überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen sollen. Denn diese im Verordnungsentwurf klare Abtrennung würde zu kaum lösbaren Abgrenzungsproblemen zur bestehenden Planung führen, fürchten die Länder.
Allerdings haben die Länder heute nicht für weitere Änderungen gestimmt, vor denen das BMG vor zwei Wochen gewarnt hatte. Hätten die Länder diese Anträge verabschiedet, hätte dies für den Start der Verordnung hinderlich sein können.
Es bleibt also abzuwarten, ob das BMG sich auf die nun geforderten Änderungen einlässt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte beispielsweise wiederholt erklärt, dass der Transformationsfonds explizit für Umstrukturierungen und nicht dem Erhalt des Status Quo der Krankenhauslandschaft gedacht ist. Auf Nachfrage erklärte ein BMG-Sprecher heute dazu dem Deutschen Ärzteblatt: „Im KHVVG ist gesetzlich geregelt, dass eine Förderung zum Erhalt bestehender Strukturen nicht möglich ist.“
Ebenfalls im KHVVG gesetzlich vorgegeben sei, dass durch die Länder das Insolvenzrisiko zu prüfen ist, erklärte der Sprecher weiter. „Der Nachweis über das Insolvenzrisiko der an den Vorhaben beteiligten Krankenhäuser könnte aber durch ein Testat einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers erbracht werden.“
Entschließungen zu möglichen Gesetzesänderungen
Neben den direkten Änderungswünschen am Verordnungstext hat der Bundesrat heute die Bundesregierung erneut per Entschließung aufgefordert, für den Transformationsfonds einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen. Die Länder und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollen dem Bundesrat zufolge je 30 Prozent des Fonds tragen. „Die Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes ist nicht sachgerecht“, erklärten die Länder. Der Bund müsse den größten Anteil zum Transformationsfonds leisten. Auch die Krankenkassen bereiten sich derzeit auf eine mögliche Klage gegen die Finanzierung des Transformationsfonds vor.
Zudem brauche es eine Gesetzesänderung, so dass Hochschulkliniken künftig umfassender von Mitteln des Transformationsfonds unterstützt werden könnten, fordern die Länder. Diese beiden Punkte müssten über eine gesetzliche Änderung des KHVVG realisiert werden.
Details dieser Entschließungen seien jetzt zu prüfen, erklärte der BMG-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt. „Ohnehin hätte eine neue Bundesregierung eine Entscheidung über eventuelle Maßnahmen bzw. notwendige Gesetzesänderungen zu treffen“, sagte er weiter. „Ebenso ist dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen nicht vorzugreifen.“
Im Gesundheitswesen wird diesbezüglich bereits diskutiert, ob die neue Bundesregierung eine anteilige Finanzierung des Transformationsfonds über das heute beschlossene Sondervermögen gegebenenfalls ermöglichen könnte.
Für die stärkere Unterstützung der Unikliniken setzte sich heute im Bundesrat insbesondere die zweite Bürgermeisterin der Stadt Hamburg, Katharina Fegebank (Grüne), ein. Die 36 Universitätskliniken in Deutschland seien zentral in der Patientenversorgung, Innovationstreiber, wichtig für die Forschung und Lehre und zudem ein essenzieller Faktor in der Aus- und Weiterbildung, erklärte sie. Sie seien der Motor des deutschen Gesundheitssystems. Deshalb müssten sie auch verstärkt über den Transformationsfonds förderfähig werden, forderte Fegebank.
Zudem gab es Kritik an der Ausgestaltung des Transformationsfonds. Der Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg, Manfred Lucha (Grüne), erklärte heute im Bundesrat etwa, die Fördertatbestände seien zu eng gefasst. Die Länder befürchteten, viele Projekte könnten die benötigten Kriterien nicht erfüllen, kritisierte Lucha.
Britta Müller (parteilos), Gesundheitsministerin in Brandenburg, bemängelte, dass der Bund sich mit dem Transformationsfonds seiner finanziellen Verantwortung entziehen würde. Brandenburg hatte den Antrag mit der Forderung, dass der Bund 40 Prozent des Transformationsfonds bezahlen müsse, eingebracht. Die geplante Finanzierungsstruktur belaste Millionen Versicherte unverhältnismäßig und würde die Akzeptanz der Reform gefährden, betonte Müller.
Ihr Kollege aus dem Saarland, Magnus Jung (SPD), warb hingegen um Zustimmung und erklärte, die damit verbundene Liquiditätshilfe für die Krankenhäuser müsse schnell kommen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte heute per Mitteilung, die Krankenhausreform habe eine weitere wichtige Hürde in der Umsetzung genommen. „Mit dem Transformationsfonds helfen wir den Bundesländern, in moderne Klinikstrukturen zu investieren.“ Um Patientinnen und Patienten flächendeckend besser zu versorgen, werden Krankenhäuser zusammengelegt, Behandlungszentren aufgebaut, die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und ambulanter Medizin verbessert, so der Minister.
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