Politik

Übergangsregelungen für Perinatalzentren verlängert

  • Freitag, 21. Oktober 2022
/Sergey Novikov, stock.adobe.com
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Berlin – Perinatalzentren, die die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Personalvorgaben nicht erreichen, erhalten eine weitere Schonfrist.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren des „Klärenden Dialogs“ um ein weiteres Jahr verlängert. Ursprünglich sollte es Ende 2022 auslaufen.

Der „Klärende Dialog“ zielt darauf ab, die Ursachen für die personelle Unterdeckung zu analysieren und eine künftige Zielvereinbarung zu entwickeln.

Durch die Verlängerung will der G-BA sicherstellen, dass die Rückläufe aus dem „Klärende Dialog“ 2022 noch vollständig in die weiteren Beratungen zur bevorstehenden Richtlinienänderung einfließen können.

Ebenfalls verlängert hat der G-BA die Übergangsregelung zu den Strukturabfragedaten. Diese können Perina­talzentren nun noch bis zum 31. Dezember 2023 mittels Checklisten übermitteln. Langfristig ist laut G-BA ein anderer Datentransfer geplant, der technisch aber noch ausgestaltet werden müsse.

hil/sb

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