Ullmann schlägt ärztliches Vergütungssystem für Apotheker vor

Berlin – Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) spricht sich für eine Angleichung des Mechanismus zur Festlegung des Apothekenfixums an die Verhandlung des Orienterungswertes bei der Ärzteschaft aus. FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann geht einen Schritt weiter und schlägt parallel eine Gebührenordnung für Apotheker parallel zu der für Ärzte vor.
Angesichts des anhaltenden Rückgangs der Apothekenzahl in Deutschland und der allgemein sehr schweren wirtschaftlichen Lage der Branche würden neue Aufgabenfelder und Zuverdienste allein nicht reichen, das Apothekenwesen zu stabilisieren, erklärte der frisch gewählte ABDA-Präsident Thomas Preis gestern in Berlin.
„Wir brauchen schlicht mehr Geld, damit wir die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten können“, sagte er. Es gebe in Deutschland so viele Arztkontakte und so viele Klinikbetten pro Kopf wie in kaum einem anderen europäischen Land. Gleichzeitig sei die Zahl der Apotheken pro Kopf hierzulande so niedrig wie in kaum einem anderen europäischen Land.
Eines der Kernprobleme sei dabei, dass sich das Apothekenhonorar in den vergangenen 13 Jahren nicht mehr angehoben worden sei. „In dieser Zeit sind die Lohnkosten in den Apotheken um 80 Prozent gestiegen“, klagte Preis.
Es brauche daher eine Reform der Vergütungsfestlegung, unterstrich er: „Die Ärzte haben sich sehr weit vom Einkommen der Apotheker entfernt – weil sie jedes Jahr verhandeln.“ Dafür erhielt er aus der Politik breiten Zuspruch. „Die Ärzte haben jedes Jahr eine Vergütung bekommen, die die Apotheker nicht erhalten haben“, erklärte der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema E-Health, Matthias Mieves.
Er setze sich deshalb für einen Mechanismus ein, bei dem die Selbstverwaltung jährlich eine Erhöhung des Packungshonorars ausverhandelt, ähnlich dem Mechanismus der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV).
Derzeit wird das Apothekenhonorar nicht von der Selbstverwaltung ausverhandelt, sondern im Einvernehmen von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) festgelegt. Das sei ein Anachronismus, kritisierte auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) müsse dahingehend reformiert werden.
Allerdings, so wendete gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, ein, würden Apotheken nach dem heutigen Vergütungsmodell auch bei einer Erhöhung des Fixums weiter viele Leistungen erbringen, für die sie kein Honorar erhalten.
Er regte deshalb eine grundlegende Umstellung der Apothekenvergütung an. „Warum gibt es eigentlich keine Gebührenordnung für Apotheker, so, wie es bei den Ärzten ist?“, fragte er. Dann könnten beispielsweise auch komplexe und zeitintensive Beratungsleistungen, zum Beispiel bei der Betreuung onkologischer Fälle, gesondert vergütet werden.
Dabei betonte er aber, dass dies kein abgestimmter FDP-Standpunkt sei, sondern nur ein individueller Vorschlag Ullmanns. „Diese Idee würde ich gern gemeinsam mit den Apotheken weiterentwickeln“, unterstrich er.
Preis‘ Begeisterung für den Vorschlag hielt sich indes in Grenzen. Er kenne die Stimmung in der Ärzteschaft aus erster Hand und wisse, dass gerade mit Blick auf die GOÄ ebenfalls jahrelanger Stillstand und großer Unmut herrsche, erwiderte er: „Wenn ich mir die jahrelange Debatte über die GOÄ anschaue, weiß ich, wie komplex die Erarbeitung einer GOA wäre.“
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