Umsetzung des neuen Hebammenhilfevertrag soll Geburtshilfe nicht gefährden

Berlin – Im Zusammenhang mit dem neuen Hebammenhilfevertrag warnt der Deutsche Hebammenverband (DHV) vor einer geburtshilflichen Unterversorgung. Nun gibt es politische Signale, im Rahmen der Umsetzung des Vertrages noch Anpassungen vorzunehmen.
Die zuständige Schiedsstelle für freiberuflich tätige Hebammen hatte Anfang April einen neuen Hebammenhilfevertrag entschieden, welcher ab dem 1. November 2025 gilt und Arbeitsbedingungen sowie Vergütungsfragen regelt.
Laut DHV drohen allerdings für Beleghebammen Verdiensteinbußen von bis zu 30 Prozent. Sollten diese deshalb aus der Geburtshilfe aussteigen, werde es im gesamten Bundesgebiet zu Versorgungsengpässen in der Geburtshilfe kommen, so die Warnung.
Emmi Zeulner (CSU), Obfrau der Unionsfraktion im Ausschuss für Gesundheit, betonte im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt, sie wolle die Umsetzung des neuen Hebammenhilfevertrags politisch eng begleiten.
Mögliche Probleme, die durch eine sofortige Geltung der neuen Regelungen, wie beispielsweise bei der 1:1 Betreuung – die zwar das „Idealbild“, aber in der Versorgungsrealität nicht immer umsetzbar sei – könnten in einer „Ergänzungsvereinbarung“ aufgegriffen werden.
Es gehe darum, die Schärfe aus der Umsetzung ab dem 1. November zu nehmen. Sie nehme bezüglich dieser Idee eine grundsätzliche „Offenheit“ beim GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden wahr.
Im Rahmen einer angedachten Konvergenzphase, in der schrittweise die Neuerungen umgesetzt würden, sollen zudem die Auswirkungen auf die Vergütungsmechanismen durch ein engmaschiges Monitoring begleitet werden, um ein Eingreifen beziehungsweise Gegensteuern, wenn nötig, schnell zu ermöglichen.
Die geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen sei ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens, machte Gesundheitspolitikerin Zeulner klar. Ein wichtiger Schritt sei daher die Akademisierung gewesen, die man weiter vollständig umsetzen müsse.
Darin liege ein riesiges Potenzial für die Weiterentwicklung – gerade im Beleghebammenwesen mit seinem schon jetzt hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit. „Das Beleghebammenwesen hat Zukunft“, so Zeulner. Das zeigten die Studien und die Erfahrung in den Kliniken.
Vom GKV-Spitzenverband wurde auf Nachfrage darauf hingewiesen, dass der neue Hebammenhilfevertrag das Thema Weiterentwicklung der Regelungen strukturell im Blick habe und man diese auch bereits angegangen sei.
Im Vertrag ist eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe vorgesehen, welche „die Auswirkungen des angepassten Vergütungssystems nach Vorliegen repräsentativer Abrechnungsdaten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemeinsam evaluiert und erforderlichenfalls unverzüglich Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems aufnimmt“.
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