Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen an

Berlin – Die CDU/CSU-Opposition im Bundestag reagiert empört auf einen Gesetzesvorstoß einer Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten. Unionsfraktionschef Friedrich Merz griff vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz scharf an, der den Gesetzentwurf als SPD-Abgeordneter mitgezeichnet hat.
„Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint.“
Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“
Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.
Er rief die restliche Koalition auf, diesen Antrag im Bundestag nicht zur Abstimmung zu stellen. Es sei ein Affront auch gegen die Mehrheit der Bevölkerung, die diese Politik nicht wolle.
„Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns mit aller Kraft dagegen wehren“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär gestern. Sie kritisierte, dass vor den Neuwahlen im Februar „auf den letzten Drücker und zu so einer ethisch-moralisch hochkomplexen Entscheidung über die Beendigung menschlichen Lebens Fakten geschaffen werden sollen“.
Zuvor hatten Abgeordnete von SPD und Grünen einen fraktionsübergreifenden Gesetzgebungsvorschlag zur Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch vorgestellt. Er sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll zudem gestrichen werden. Darüber hinaus sollen die Krankenkassen fortan die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
Nach Angaben der Organisatorinnen hatten bis gestern Nachmittag 236 der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Abgeordnete aus der Union waren demnach nicht dabei. Die Initiatorinnen hoffen auf eine Entscheidung über ihren Antrag im Januar vor Ende der Legislaturperiode.
„Ein solch sensibles Thema nun im Schnellverfahren durch den Bundestag zu jagen, ist ein Skandal ohne Gleichen“, sagte Bär dazu. „Das zeigt, wie skrupellos Grüne und SPD jetzt noch kurz vor knapp, ohne Mehrheit und vermutlich am liebsten auch ohne Debatte ihre Interessen bedienen wollen.“
Für die Union komme der Vorschlag „einem Dammbruch unseres Werteverständnisses“ gleich. Bär betonte: „Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, den gesellschaftlichen Konsens zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs in Frage zu stellen.“
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, warf Merz daraufhin vor, er nehme wichtige Anliegen von Frauen nicht ernst. „Seine Vorwürfe spalten unser Land, sind ideologisch aufgeladen und inakzeptabel.“
Mast wies darauf hin, dass wichtige Regelungen bestehen blieben, etwa die Beratungspflicht. „Es ist wichtig, dass Schwangerschaftsabbrüche von ungewollt schwangeren Frauen entkriminalisiert werden. Darauf warten die Frauen und die breite Mitte der Gesellschaft“, erklärte Mast.
Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten. Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.
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