Politik

Union will private Krankenversicherung teilreformieren

  • Freitag, 11. Oktober 2024
/vegefox.com, stock.adobe.com
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Berlin – Mit Reformvorschlägen zur privaten Krankenversicherung (PKV) befasste sich heute der Bundestag. Anlass war ein Antrag der Unionsfraktion, der die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV nach mehr als 15 Jahren verändern soll. Die Vorlage wurde im Anschluss an die erste Beratung an den Gesund­heitsausschuss überwiesen.

Carsten Brodesser (CDU), Mitglied im Finanzausschuss, warnte, zwei Drittel der Privatversicherten müssten zu Beginn 2025 mit massiven Beitragssatzsteigerungen rechnen. Seit Jahren habe es zulasten der PKV-Versicher­ten keine gesetzlichen Anpassungen an den Tarifregelungen gegeben. Die daraus resultierenden „sprunghaften Anpassungen“ sorgten für Verunsicherung und wenig Planbarkeit – wovon „keineswegs nur Besserverdienende“ betroffen seien.

Im Unionsantrag heißt es, die aktuelle Gesetzeslage führe dazu, dass privat Krankenversicherte in der Regel un­regelmäßige Beitragsanpassungen erhielten, die vor allem für nicht Beihilfeberechtigte mitunter im zweistelli­gen Prozentbereich liegen könnten. Die Jahre mit starken Steigerungen seien für die Versicherten mit Blick auf ihre persönliche Finanzplanung wenig vorhersehbar.

Hinzu komme, dass der sogenannte „gesetzliche Zuschlag“ auf Beiträge zur Krankenvollversicherung, der dazu diene, Mittel anzusparen, um für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen abzumildern, seit 23 Jahren nicht an die gestiegene Lebenserwartung und das höhere Renteneintrittsalter angepasst worden sei. Überarbeitungswürdig sei auch die Ausgestaltung der Sozialtarife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Beitragsverstetigung in der PKV mit häufigeren, aber gleichmäßigeren Preisanpassungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Standardtarif sollte für alle Mitglieder der PKV geöffnet werden, so die Fraktion, um Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen entlasten zu können.

Armand Zorn (SPD), Mitglied im Finanzausschuss, bewertete den Unionsantrag kritisch. Die Vorschläge seien „mehr im Interesse der Versicherer“ als der Versicherten und führten insgesamt nicht zu einer finanziellen Ent­lastung der PKV-Versicherten, da die Gesamthöhe der Beiträge nicht beeinflusst werde. Mit dem Konzept einer Bürgerversicherung liege eine Lösung für eine bezahlbare medizinische Versorgung für alle vor.

Auch für Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, greift der Unions­antrag zu kurz. Der Anstieg der Beiträge sei extern bedingt – durch kostensteigernde Faktoren wie Demografie und medizinischem Fortschritt.

Dies gelte für die PKV und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleichermaßen und erfordere grund­sätzliche Reformen. Sie betonte ebenfalls, dass mit einer Bürgerversicherung Gesundheitsrisiken solidarischer als derzeit abgesichert werden könnten.

Eine klare Absage für die Bürgerversicherung gab es von Maximilian Mordhorst (FDP). Aus Sicht der FDP gelte es, das duale Versicherungssystem beizubehalten und zu stärken.

aha

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