Verfassungsrechtler Papier: Die Deutschen sind keine Untertanen

Berlin – Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kritisiert massive rechtsstaatliche Defizite bei der Pandemiebekämpfung. Zudem monierte er im Interview der "Welt" ein falsches Verständnis von den Grund- und Freiheitsrechten sowie eine fehlende Befassung der Parlamente mit Grundrechtseinschränkungen. „Wesentliche Fragen, insbesondere der Grundrechtsverwirklichung, sind durch die Parlamente selbst zu regeln", sagte er. Solche Entscheidungen dürften nicht an die Regierungen delegiert werden.
Nach den Worten des Verfassungsrechtlers hat die rechtsstaatliche Aufarbeitung der Grundrechtsbeschränkungen im Zuge der Pandemiebekämpfung erst begonnen. Dabei müsse überprüft werden, ob Schutzmaßnahmen verhältnismäßig waren und ob die Beteiligung des Parlaments hinreichend gewesen sei, etwa bei Betriebsschließungen und Berufsausübungsverboten. Auch die Rangfolge bei Impfungen hätte vom Gesetzgeber festgelegt werden müssen, nicht durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, so Papier.
Aus Sicht des Juristen sind Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte im vergangenen Jahr von Politik und Bevölkerung unterschätzt worden. Grundlegende Freiheiten würden dem Menschen nicht vom Staat gewährt; sie seien unveräußerliche Rechte des Einzelnen, die zwar unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden könnten. Es sei aber nicht Sache des Staates, sie mehr oder weniger beliebig zu entziehen oder neu zu vergeben. „Die Menschen dieses Landes sind freie Bürger", sagte Papier. "Sie sind keine Untertanen.
Unterdessen gab der Deutsche Richterbund bekannt, dass im vergangenen Jahr bei den Gerichten mehr als 10.000 Eilverfahren und Klagen gegen Corona-Auflagen ein. „Die Gerichte haben Maßnahmen des Infektionsschutzes inzwischen in Tausenden Verfahren überprüft und nötigenfalls korrigiert“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag). Größtenteils hätten die Gerichte die angegriffenen Corona-Beschränkungen bestätigt. Trotz starker Auslastung hätten die Kammern das Aufkommen gut bewältigen können, berichtete Rebehn. Ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen zeichne sich noch nicht ab.
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