Verhandlungen zum Pandemievertrag laufen weiter

Berlin/Genf – Die Verhandlungen rund um ein globales Pandemieabkommen laufen weiter. In regelmäßigen Abständen verhandeln die 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weitere Teile des Vertrages, für die bislang noch keine Einigung erzielt worden sind.
Mitte Juli tagte das internationale Verhandlungsgremium (INB), das sich aus allen WHO-Mitgliedstaaten zusammensetzt und Anfang September soll einem Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) zufolge ein interaktiver Dialog mit Experten und informelle Gespräche zu diesem Thema stattfinden.
Das Verhandlungsgremium der WHO soll zudem sowohl im September als auch im November beraten, um die Verhandlungen voranzubringen. Auch eine Sondersitzung der WHO im Dezember ist in der Überlegung, heißt es in dem Bericht. Ziel ist es, einen geeinten Vertrag spätestens auf der nächsten Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai 2025 zum Abschluss zu bringen.
Ursprünglich hatte sich die internationale Staatengemeinschaft der WHO zum Ziel gesetzt auf der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung Ende Mai einen entsprechenden Pandemievertrag zu verabschieden. Doch bereits im Vorfeld wurde deutlich, dass es zwischen den Staaten zu große Unterschiede in der Vorstellung eines solchen Abkommens gab.
Vor allem zwischen dem globalen Süden und globalen Norden gab es etwa Differenzen hinsichtlich des Umgangs mit dem Patentschutz. Der globale Süden forderte bessere Verteilungsmechanismen, um ärmere Länder in Notfällen besser mit Impfstoffen oder Medikamenten zu versorgen. Der globale Norden warnte in diesem Zuge vor einer Aufweichung von Eigentumsrechten. Auch Lauterbach nannte ein solches Vorhaben „wenig erfolgsversprechend“.
Zwei Bereiche, der Patentschutz und One Health Ansatz, wurden im April deshalb aus dem großen Vertragsentwurf ausgelagert und sollten zu einem späteren Zeitpunkt weiterverhandelt werden.
Eine Einigung werde in allen Bereichen erforderlich sein, die bislang nicht konsensfähig waren, erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dem Deutschen Ärzteblatt. „Dazu zählen u.a. (Teil-)Aspekte von Prävention und One Health (Artikel 4 und 5), Technologietransfer (Artikel 11), Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismus (PABS, Artikel 12) sowie Finanzierung (Artikel 20).“
Laufende Abstimmung über deutsche Position
Die Position der Bundesregierung zu einzelnen Themen, wie beispielsweise Pandemieprävention und PABS, werde abhängig von den weiteren Entwicklungen laufend im Ressortkreis abgestimmt, sagte der Sprecher. Das von der WHO koordinierte PABS-System soll eine schnelle Weitergabe von Informationen und Material ermöglichen sowie den gerechten Zugang zu pandemiebezogenen medizinischen Produkten sicherstellen.
„Dabei setzt sich die Bundesregierung auch weiterhin für eine Verbesserung der Pandemieprävention und -vorsorge ein, unter anderem durch die Stärkung des One Health Ansatzes sowie moderner Surveillancesysteme zur Frühwarnung und Einleitung zielgerichteter Maßnahmen“, erklärte der BMG-Sprecher weiter.
Der Bundesregierung ist demzufolge wichtig, dass der globale Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen, wie etwa Impfstoffen, durch die Errichtung eines freiwilligen und innovationsfreundlichen Vorteilsausgleichsmechanismus verbessert werden. „Dabei wird unter anderem darauf Wert gelegt, dass ein schnelles Teilen von Pathogenen und Gensequenzdaten gewährleistet wird, um so eine zeitnahe Herstellung lebensrettender Gegenmaßnahmen im Pandemiefall zu ermöglichen.“
EU-Kommission hat Hut bei WHO-Beratungen auf
Für die 27 EU-Mitgliedschaften habe die Europäische Kommission in den Beratungen die Verhandlungsführung, erklärte der Sprecher aus dem BMG. Im engen Schulterschluss werde sich die deutsche Delegation, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums und dem Auswärtigen Amt, unter Wahrung der deutschen Positionen und Interessen in die Verhandlungen einbringen und sich für einen erfolgreichen Abschluss des Prozesses einsetzen.
Auf der diesjährigen WHA erzielte die internationale Staatengemeinschaft lediglich eine Einigung auf Grundzüge eines koordinierenden Finanzmechanismus, der Finanzierungsbedarfe ermitteln und freiwillige Beiträge besser ermöglichen soll. Damit sollen Gelder in Pandemiefällen rechtzeitiger, vorhersehbarer und nachhaltiger zusammengetragen werden können. Dies gelang über die Aktualisierung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
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