Politik

Vorbehalte gegen einheitlichen Pflegetarifvertrag

  • Montag, 22. Februar 2021
/Tobias Arhelger, stock.adobe.com
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Frankfurt am Main – Der katholische Wohlfahrtsverband Caritas hat deutliche Vorbehalte gegen den von Bundesarbeits­minister Hubertus Heil (SPD) geplanten allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Altenpfle­ge­kräfte.

Der oberste Dienstgebervertreter der Caritas, Norbert Altmann, plädierte in einem Interview mit der Frank­furter Allgemeinen Zeitung dafür, Mindestbedingungen weiterhin über die bestehende Pflegemin­destlohnkommission zu regeln.

Er vertrete „nicht die Ansicht, dass man – jenseits der Festlegung angemessener Mindestbedingungen – ein flächendeckendes, einheitliches Regelwerk für alle Arbeitsbedingungen in allen Pflegediensten und -heimen einführen sollte“, sagte Altmann.

„Die zentrale Voraussetzung für gute Löhne und Arbeitsbedingungen ist, dass die Pflegeversicherung hö­here Personalkosten verlässlich finanziert“, betonte er. „Solange das nicht geklärt ist, treffen die Mehr­kos­ten die Pflegebedürftigen und treiben sie im Zweifel in die Sozialhilfe.“ Vor allem eine politische Lö­sung dieses Problems sei „überfällig“.

Altmann ist Sprecher der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, der je 31 Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter angehören. Er leitet auch die Personal- und Tarifpolitik des Ca­ritasverbands für das Erzbistum Paderborn. Die Caritas ist der größte Anbieter sozialer Dienste in Deutsch­land.

Die Gewerkschaft Verdi und der von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) initiierte Arbeitgeberverband BVAP hatten sich kürzlich auf einen Tarifvertrag verständigt. Heil will diesen durch Rechtsver­ordnung auch allen anderen Pflegediensten und -heimen vorschreiben.

Rechtliche Bedingung dafür ist aber, dass Caritas und Diakonie zustimmen. Die aus 62 Mitgliedern beste­hen­de Caritas-Kommission will demnach darüber am kommenden Donnerstag entscheiden. Das erforder­li­che Quorum wäre dort eine Zweidrittelmehrheit, erläuterte Altmann.

Zum geplanten Verdi-Tarifvertrag sagte Altmann: „Natürlich dürfen eine Gewerkschaft und ein Arbeitge­berverband einen Tarifvertrag schließen, der dann für jeden in dem Verband organisierten Arbeitgeber unmittelbar gilt.“ Die Arbeitgeber im BVAP wollten sich aber offenbar nur dann fest an den Tarifvertrag binden, wenn er zugleich allen anderen Arbeitgebern vorgeschrieben werde. „Das halte ich für nicht überzeugend“, sagte er.

Demgegenüber sei die repräsentativ zusammengesetzte Pflegekommission, die seit 2009 für branchen­weite Mindestbedingungen zuständig ist, ein „sehr gutes Instrument“, betonte er. Durch ihre Beschlüsse tritt in diesem Jahr eine neue Mindestlohnregelung mit drei Stufen von 12 bis 15 Euro je Stunde in Kraft. Dies sei „wegweisend“, sagte Altmann. „Außerdem besteht die Perspektive, dass die Kommission diese Standards weiterentwickelt.“

kna

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