Politik

Vorrang für Gesundheitspersonal bei PCR-Tests soll geregelt werden

  • Mittwoch, 19. Januar 2022
/picture alliance, MAXPPP, Alexandre Marchi
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Berlin – Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen sollen bei der Laborauswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus wie angekündigt bevorzugt zum Zuge kommen.

Angesichts knapper Kapazitäten und drastisch zunehmender Infektionen sei es notwendig, dass „eine vor­rangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Perso­nen­gruppen sichergestellt wird“, heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheits­minis­te­riums (BMG) mit Stand von gestern Nachmittag. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zunächst berichtete die Bild-Zeitung darüber.

Konkret sollen Labore demnach verpflichtet werden, Proben von Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und jeweiligen ambulanten Diensten vorrangig zu un­ter­­suchen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies mit Blick auf die starke Ausbreitung der Virus­variante Omikron bereits angekündigt. Die Beschäftigten sollen dem Entwurf zufolge bei der Test­stelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen. Die Teststellen sollen die Priorisierung dann im Vordruck ans Labor vermerken.

dpa

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