Vorwürfe zu Maskenbeschaffung: Spahn äußert sich zurückhaltend zum Fall Nüßlein

Berlin – Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wegen der Beschaffung von Coronaschutzmasken sind dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben keine Unregelmäßigkeiten in Erinnerung.
Auf die Frage, ob die jetzt erhobenen Vorwürfe bei der Prüfung des Angebots nicht aufgefallen seien, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin: „Nach meinem Kenntnisstand nein.“
Derzeit werde den damaligen Abläufen noch einmal nachgegangen, dazu recherchiere man hausintern im BMG. Aber „nach meinem Wissenstand, nach meiner Erinnerung, nach der ersten Rücksprache sind die Dinge genauso behandelt worden wie die anderen auch“.
Spahn verwies darauf, dass es gerade in der Anfangsphase der Pandemie auch von vielen Abgeordneten auch in den Landtagen sowie im Bundestag Hinweise über Angebote der Maskenbeschaffung gegeben habe. Diese und auch die Zahlungsmodalitäten seien über den Beschaffungsstab der Bundesregierung geprüft worden. Das sei auch bei Angeboten passiert, die über Nüßlein eingingen.
Der Bundestag hatte gestern Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Unionsfraktionsvize Nüßlein genehmigt. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte ohne Nennung eines Namens Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Das Verfahren steht demnach in Zusammenhang „mit dem Ankauf von Coronaatemschutzmasken“.
Nüßleins Anwalt teilte am Freitagnachmittag mit, dass der Politiker das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgrund der Ermittlungen gegen ihn ruhen lasse. Nüßlein ist auch stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss.
Der Anwalt Nüßleins wies auch darauf hin, „dass die Staatsanwaltschaft ausdrücklich und ausschließlich von einem ,Anfangsverdacht' spricht“. Dieser gebe „aufgrund der strafprozessualen Regelungen Anlass zu Ermittlungen“, lasse aber nicht die Schlussfolgerung zu, „dass die für einen begründbaren Strafvorwurf erforderlichen Beweisgrundlagen gegeben sind“. Wann sich Nüßlein „im Rahmen dieser offenbar komplexen Ermittlungen“ äußern könne, sei derzeit „nicht absehbar“.
Das Portal The Pioneer berichtete, Nüßlein habe sich im vergangenen Frühjahr unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium und beim bayerischen Gesundheitsministerium für einen Lieferanten von Coronaschutzmasken eingesetzt.
Der Großauftrag sei auch zustande gekommen. Dafür sei im August eine Provision von 660.000 Euro bei einer Firma eingegangen, an der Nüßlein beteiligt sei. In diesem Zusammenhang sei aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt. Ähnliche Berichte gab es von der Bild-Zeitung und dem Spiegel.
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