Wasem sieht nutzenbasierte Vergütungskonzepte bei DiGAs als Herausforderung

Berlin – In der Rahmenvereinbarung zu den Vergütungsbeträgen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf ein Value-Based-Pricing zu setzen, also insbesondere auf den Nutzen abzuzielen, sei eine „mutige Entscheidung“. Das betonte heute der Vorsitzende der DiGA-Schiedsstelle, Jürgen Wasem.
Die Sachlage bezüglich eines kostenbasierten Ansatzes stelle sich nach seiner Einschätzung schwieriger dar als etwa beim AMNOG-Verfahren, also der frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln, so Wasem.
Die zentrale Herausforderung bei den DiGA werde die Nutzenmessung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setze schließlich bislang im Rahmen seines Fast-Track-Prüfverfahrens nur einen binären Stempel – entscheide also nur, ob ein positiver Versorgungseffekt vorliege oder nicht.
Im Rahmen der Arzneimittelbewertung des AMNOG-Verfahrens werde aber auch das Ausmaß des Zusatznutzen gegenüber einer Vergleichstherapie geprüft und fließe dann in die Preisverhandlungen ein, betonte Wasem. Um dies auch für die DiGA abzubilden, müsse der GKV-Spitzenverband im Grunde eine solche Nutzenbewertung „nachbauen“.
Dies werfe eine „Fülle von Problemen“ auf. Unter anderem sei die Datenbasis bei den DiGA sehr heterogen und müsse unter Umständen durch die nachträgliche Erhebung von Daten in der Versorgung ergänzt werden. Zudem werde die Frage nach der Relation aus Kosten und Outcome „spannend“. Wasem verwies diesbezüglich auf die teils immensen Entwicklungskosten.
Herausforderungen bei der Datenerhebung und der Datenqualität sah auch Anisa Idris vom DiGA-Hersteller Ada Health. Beide Faktoren würden derzeit wirklich innovative Vergütungsmodelle noch nicht erlauben. Zudem würden bestimmte Aspekte des Datenschutzes Hindernisse für Pay-For-Perfomance-Modelle darstellen.
Da die Nutzung und Patientenbindung erfolgskritische Komponenten von DiGA seien, könne man auch über nutzungsabhängige Vergütung nachdenken, so Regina Vetters, Leiterin der Digitalabteilung bei der Barmer. Eine niedrige Digitalaffinität könne eine nichtmedizinische Kontraindikation sein – die Solidargemeinschaft zahle schließlich nicht für das „Icon auf dem Smartphone“.
Die Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für die Vereinbarungen der Vergütungsbeträge der DiGA wurde per Beschluss Mitte April durch die zuständige DiGA-Schiedsstelle festgesetzt. Die ersten Preisverhandlungen auf Basis der Vereinbarung sollen demnächst beginnen.
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