Politik

Wasem sieht nutzenbasierte Vergütungskonzepte bei DiGAs als Herausforderung

  • Mittwoch, 19. Mai 2021
/elenabsl, stock.adobe.com
/elenabsl, stock.adobe.com

Berlin – In der Rahmenvereinbarung zu den Vergütungsbeträgen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf ein Value-Based-Pricing zu setzen, also insbesondere auf den Nutzen abzuzielen, sei eine „mutige Entscheidung“. Das betonte heute der Vorsitzende der DiGA-Schiedsstelle, Jürgen Wasem.

Die Sachlage bezüglich eines kostenbasierten Ansatzes stelle sich nach seiner Einschätzung schwieriger dar als etwa beim AMNOG-Verfahren, also der frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln, so Wasem.

Die zentrale Herausforderung bei den DiGA werde die Nutzenmessung. Das Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) setze schließlich bislang im Rahmen seines Fast-Track-Prüfverfah­rens nur einen binären Stempel – entscheide also nur, ob ein positiver Versorgungseffekt vorliege oder nicht.

Im Rahmen der Arzneimittelbewertung des AMNOG-Verfahrens werde aber auch das Ausmaß des Zusatz­nutzen gegenüber einer Vergleichstherapie geprüft und fließe dann in die Preisverhandlungen ein, be­tonte Wasem. Um dies auch für die DiGA abzubilden, müsse der GKV-Spitzenverband im Grunde eine solche Nutzenbewertung „nachbauen“.

Dies werfe eine „Fülle von Problemen“ auf. Unter anderem sei die Datenbasis bei den DiGA sehr hetero­gen und müsse unter Umständen durch die nachträgliche Erhebung von Daten in der Versorgung ergänzt werden. Zudem werde die Frage nach der Relation aus Kosten und Outcome „spannend“. Wasem verwies diesbezüglich auf die teils immensen Entwicklungskosten.

Herausforderungen bei der Datenerhebung und der Datenqualität sah auch Anisa Idris vom DiGA-Her­steller Ada Health. Beide Faktoren würden derzeit wirklich innovative Vergütungsmodelle noch nicht erlauben. Zudem würden bestimmte Aspekte des Datenschutzes Hindernisse für Pay-For-Perfomance-Modelle darstellen.

Da die Nutzung und Patientenbindung erfolgskritische Komponenten von DiGA seien, könne man auch über nutzungsabhängige Vergütung nachdenken, so Regina Vetters, Leiterin der Digitalabteilung bei der Barmer. Eine niedrige Digitalaffinität könne eine nichtmedizinische Kontraindikation sein – die Solidar­gemeinschaft zahle schließlich nicht für das „Icon auf dem Smartphone“.

Die Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für die Vereinbarungen der Vergütungsbeträge der DiGA wurde per Beschluss Mitte April durch die zuständige DiGA-Schiedsstelle festgesetzt. Die ersten Preis­verhandlungen auf Basis der Vereinbarung sollen demnächst beginnen.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung