Politik

Weg für bundesweite Reform des Rettungsdienstes bleibt offen

  • Donnerstag, 2. Oktober 2025
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
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Berlin – Die Björn Steiger Stiftung will weiterhin für bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen kämpfen. Dass die von ihr und weiteren Beschwerdeführern im März eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg vom Bundesverfassungsgericht nun formal mit einer teilweisen „Nichtannahme“ beschieden worden ist, sieht sie nicht als Rückschlag, sondern als eine wichtige juristische Klarstellung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe lediglich einzelne Randaspekte der Beschwerde herausgelöst, um den Fokus klarer und effizienter auf den zentralen Streitpunkt zu legen – nämlich auf die Rolle der Länder und hier exemplarisch auf die verfassungsrechtliche Bewertung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg, sagte heute Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). „Das ist ein wichtiger Erfolg und ein klarer Zwischenschritt auf unserem Weg.“

Formal nicht angenommen habe das Bundesverfassungsgericht den Teil, der sich gegen ein mögliches Unterlassen des Bundesgesetzgebers richtete. „Die entscheidenden Fragen zur Zukunft und zur Vereinbarkeit des Rettungsdienstgesetzes mit den Grundrechten der Notfallpatienten liegen damit aber weiterhin auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts“, stellte Steiger klar.

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August legt fest, dass der Kern der Beschwerde gegen das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg vollumfänglich anhängig bleibt“, betonte er. Somit sei weiterhin offen, ob das baden-württembergische Landesgesetz mit den Grundrechten der Notfallpatientinnen und -patienten vereinbar sei. „Stellvertretend für alle anderen Bundesländer bleiben mit der Weiterbefassung die grundlegenden verfassungs-rechtlichen Fragen zur Organisation des Rettungsdienstes in Deutschland auf der Tagesordnung des höchsten deutschen Gerichts“, sagte er dem .

Zum Hintergrund: Im Frühjahr hatte die im baden-württembergischen Winnenden ansässige Stiftung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und exemplarisch für alle Bundesländer gegen das Land Baden-Württemberg erhoben. Auslöser war die Neuregelung des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes, das vor einem Jahr in Kraft trat.

Aus Sicht der Stiftung stellt es nämlich keine Verbesserung dar. Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen seien nicht genügend geklärt und entsprächen nicht internationalen Standards. Es könne nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen hätten, meint die Stiftung.

Mit der Verfassungsbeschwerde verfolgt die Björn Steiger Stiftung drei zentrale Ziele: Erstens will sie den Grundrechtsschutz für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten angesichts der föderalen Zersplitterung des Rettungsdienstwesens sichern. Sie kritisiert, dass in Deutschland 16 verschiedene Landesgesetze mit unterschiedlichen Standards, Reaktionszeiten und Qualitätsvorgaben existieren. Sie strebt deshalb zweitens an, dass künftig bundesweit einheitliche Mindeststandards für Hilfsfristen, Einsatzqualität und Ausbildung gesetzlich garantiert werden und setzt sich drittens gerechte Rettungslandschaft ein.

„Das Gericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass der Bund bereits eine Rolle im Rettungswesen hat – und dass die Frage nach der künftigen Ausgestaltung und Qualitätssicherung offenbleibt“, betont Steiger. „Genau hier sehen wir eine Unterstützung unserer bisherigen Argumentation. Und hier setzen wir an. Unser Ziel bleibt eine zukunftsfeste, gerechte und bundesweit einheitliche Rettungsstruktur.“

ER

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