Weitere Anpassungen bei Krankenhausreform gefordert

Berlin – Aus der Landespolitik ebben die Stimmen nicht ab, die die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufschnüren und verändern wollen.
„Die nächste Bundesregierung – egal welcher Couleur – muss da nochmal ran", sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Rheinischen Post. Vor allem die Vorgaben zu den Arztzahlen müssten kassiert werden.
„Lauterbach macht bei den Fachärzten scharfe und komplett unrealistische Personalvorgaben. So viel Personal gibt es aber nicht“, fuhr Laumann fort. „Jedenfalls hat mir bisher keiner erklärt, wo die Fachärzte plötzlich alle herkommen sollen“.
In Ostwestfalen oder im Sauerland würde das in Versorgungsengpässen enden. „Das hat in dieser Hinsicht – ich muss es leider so sagen – schon planwirtschaftliche Züge, wie da operiert werden soll“, sagte Laumann weiter. „Ich habe nicht vor, die Reform komplett zurückzudrehen, aber sie muss verändert werden“, sagte Laumann. „Die Ampel hat die Lage vor Ort sehr außen vorgelassen.“
Brandenburgs neue Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) forderte bei der Krankenhausreform eine wichtige Kurskorrektur. Ihrer Meinung nach muss sich der Bund an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligen. Bislang ist vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen.
„Das können wir nicht zulassen. Denn damit würden die Beiträge für Millionen Versicherter weiter erheblich steigen“, sagte Müller. Es sei auch überhaupt nicht nachvollziehbar und politisch nicht vertretbar, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen solle.
„Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung. Der Bund muss einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV tragen ihrerseits je 30 Prozent bei.“ Neben der GKV müsse sich auch die Private Krankenversicherung an der Förderung beteiligen.
Mit dem Transformationsfonds sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform zu fördern. In den Jahren 2026 bis 2035 sollen dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit sollen zum Beispiel Krankenhäuser unterstützt werden, die sich auf Leistungsgruppen spezialisieren oder Strukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umbauen wollen.
Das beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass der Bundesanteil in Höhe von 25 Milliarden Euro verpflichtend von der GKV getragen werden soll. Das Gesetz sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds.
Diese Verordnungen liegen den Ländern noch nicht vor. Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll im Januar vorliegen. Bereits ab Juli 2025 sollen Mittel aus dem Transformationsfonds beantragt werden können.
Der Bundesrat hatte Lauterbachs Krankenhausreform im November trotz erheblicher Vorbehalte der Unionsgeführten Länder gebilligt. Die Reform sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor.
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