Weitere Eilanträge gegen Krankenhausreform erfolglos

Düsseldorf – Das juristische Tauziehen um die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Nachdem die Landesregierung in der vergangenen Woche erstmals Niederlagen vor Gericht erlitten hatte, sind ihre Pläne jetzt erneut vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden: Sieben weitere Eilanträge von Kliniken wurden abgelehnt.
Die Reform sieht eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser vor. Viele Krankenhausträger klagen nun dagegen, dass sie nach den neuen Plänen bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen.
Das Land habe „rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen“ getroffen, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit. In drei Fällen, in denen die betroffenen Krankenhäuser medizinische Leistungen im Bereich Leukämie und Lymphome nicht mehr erbringen dürften, sei klar, dass bei ihnen zu geringe Fallzahlen im Vergleich zu den berücksichtigten „Spitzenversorgern mit deutlich höherem Leistungsgeschehen“ festgestellt worden seien. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Schon in der vorletzten Woche waren Krankenhäuser mit ihren Eilanträgen am Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in der vorigen Woche in vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben.
Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes.
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