Politik

Zulassung der Eizellspende rückt in den Fokus der Politik

  • Mittwoch, 7. August 2024
/picture alliance, Rainer Jensen
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Berlin – Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr dringt weiter auf eine Zulassung der in Deutschland verbotenen Eizellspende. Sie will dazu einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen.

„Die Argumente, mit welchen der Gesetzgeber vor über 30 Jahren das Verbot der Eizellspende oder der auch altruistischen Leihmutterschaft begründet hat, sind längst nicht mehr stichhaltig“, sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Sie habe sich deshalb entschlossen, „noch in diesem Sommer die Kolleginnen und Kollegen der anderen de­mokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisie­rung der Eizellspende zu arbeiten“.

Vor dem Hintergrund des medizinischen und gesellschaftlichen Fortschritts seit dem Jahr 1990 sei eine grund­legende Reform des Embryonenschutzgesetzes dringend erforderlich, so Helling-Plahr.

Dem Eizellspendenverbot liegt das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz zugrunde. Das Verbot beruht auf der Annahme, dass Kinder von zwei Müttern – einer genetischen und einer gebärenden – Identitätsfin­dungsprobleme bekommen könnten.

Bundesf­orschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) spricht sich ebenfalls für eine Reform des Embryo­nenschutzgesetzes aus – im Interesse der Forschenden.

„Das Forschungsfeld bietet große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt“, sagte sie der Mediengruppe Bayern.

In Deutschland könne die Forschung dazu im internationalen Vergleich aktuell nur einen geringen Beitrag leisten, denn das Embryonenschutz- und das Stammzellgesetz setzten ihr zu enge Grenzen.

Die bestehenden Regelungen seien zudem ein Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern. „Wir dürfen das Feld nicht einfach anderen überlassen, sondern sollten diese wichtige Chance nutzen“, betonte Stark-Watzinger. Notwendig sei deshalb eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmens.

Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz forderte ebenfalls eine Legalisierung der Eizellspende. Das Embryonenschutzgesetz sei „ein einziges Verbotsgesetz“ und nicht mehr zeitgemäß, sagte der Mannheimer Professor, der Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Dass die Samenspende erlaubt sei, die Eizellspende aber nicht, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, betonte Taupitz. In Deutschland werde massiv in das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Frauen eingegriffen - und zwar sowohl der Eizellspenderinnen als auch der Empfängerinnen. "Die Eizellspende ist im Grunde eine Organspende, und so sollte sie auch behandelt werden."

Zur Begründung des Embryonenschutzgesetzes sagte er: „Die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft haben sich in Luft aufgelöst.“ Gleiches gelte für die medizinischen Bedenken. Bei Verabschie­dung des Gesetzes 1990 seien die Risiken für die Spenderin größer gewesen, so Taupitz. Aber die Verfahren seien inzwischen viel schonender.

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte im April einen Be­richt vorgelegt, in dem sie sich für eine Ermöglichung der Eizellspende unter engen Voraussetzungen aus­spricht.

Im Dokument heißt es dazu: Die Begründung, auf die das Verbot der Eizellspende gestützt ist, „insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespalteten Mutterschaft, muss heute als überholt und nicht mehr überzeu­gend gelten“. Das Gremium schlug zudem eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts vor; die Bundes­regie­rung will die Empfehlungen prüfen.­

afp/kna

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