Zweifel in Thüringen an einrichtungsbezogener Coronaimpfpflicht

Erfurt – Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) kann sich eine Verlängerung der Coronaimpfpflicht im Gesundheitswesen nur dann vorstellen, wenn diese mit einer allgemeinen Impfverpflichtung gegen COVID-19 gekoppelt wird.
„Ich glaube, ohne eine solche Verbindung wäre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch nicht zu halten“, sagte sie kürzlich. Dabei halte sie es für denkbar, eine allgemeine Impfpflicht zum Einstieg zunächst nur für Menschen über 60 Jahre einzuführen.
Die im Bundesinfektionsschutzgesetz verankerte Coronaimpfpflicht im Gesundheitswesen gilt nur bis Ende dieses Jahres. Bis Mitte März hatten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend gegen COVID-19 immunisierte Beschäftigte den Gesundheitsämtern melden müssen.
Diese Behörden entscheiden derzeit über Bußgelder oder als letzten Schritt über Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte in den Einrichtungen. Ende Juni verfügten laut Ministerium etwa 12.500 Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen nicht über den nötigen Immunitätsnachweis, gegen 140 wurden deswegen Bußgeldverfahren eingeleitet.
Auch wer einen neuen Job im Gesundheitswesen anfängt, muss bei der Einstellung nachweisen, gegen COVID-19 geimpft oder zeitnah von der Erkrankung genesen zu sein oder aber die Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen zu können.
Ärzteverbände und Vertreter von Kliniken in Thüringen hatten kürzlich gefordert, die Coronaimpfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zumindest bis Herbst auszusetzen und dann erneut über eine allgemeine Impfpflicht zu diskutieren.
Zwar sei die Impfverpflichtung für dieses Personal grundsätzlich vernünftig, doch führe sie derzeit zu unnötigem Druck, Benachteiligung und zu Personalausfällen in der Branche, hatten sie argumentiert.
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