Res medica, res publica

Mut zur Freiheit (1)

  • Freitag, 9. Januar 2015

Nach den schockierenden Bildern aus Paris ist viel von Freiheit die Rede, die es zu verteidigen gelte. Denn ganz offensichtlich richtet sich der Terroranschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ gegen die freie, offene Gesellschaft. Über die in ihr geltenden Regeln kann und darf man streiten, auch über Grenzen der Pressefreiheit, aber nicht über das Recht auf Leben. Morde an Menschen lassen sich mit keinem politischen oder religiösen Motiv rechtfertigen.

Der freie Austausch von Meinungen ist für eine demokratische Gesellschaft elementar, selbstverständlich auch für die Wissenschaft. Das Grundrecht steht allen zu, auch denen, die es auf ärgerliche, provozierende oder dumme Weise nutzen. Übrigens gehört zum freien Rechtsstaat auch das Grundrecht der freien Religionsausübung, was der ehemalige Chefredakteur des deutschen Satiremagazins Titanic, Oliver Maria Schmitt, hoffentlich noch lernen wird. Denn er verstieg sich im Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu dem Satz,  Charlie Hebdo müsse so lange weitererscheinen „bis auch der letzte Koran, die letzte Bibel und die letzte Thorarolle wegen Menschenfeindlichkeit eingestampft worden sind.“

Die Kolleginnen und Kollegen von „Charlie Hebdo“ haben sich von massiven Drohungen nicht einschüchtern lassen, sie haben mutig ihr Grundrecht der freien Meinungs­äußerung wahrgenommen. Sie sind gestorben, weil der Staat sie nicht vor brutalen Mördern schützen konnte.

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